(nur bei geänderter Numerierung hier alte Norm auswählen)§ 15 Ärztliche Behandlung, elektronische Gesundheitskarte§ 31a Medikationsplan§ 32 Heilmittel§ 33a Digitale Gesundheitsanwendungen§ 49 Ruhen des Krankengeldes§ 68c Förderung digitaler Innovationen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen§ 73 Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung§ 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung§ 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte§ 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten§ 88 Bundesleistungsverzeichnis, Vergütungen§ 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses§ 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung§ 125 Verträge§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung§ 134a Versorgung mit Hebammenhilfe§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung§ 176 (aufgehoben)§ 219d Nationale Kontaktstellen§ 255 Beitragszahlung aus der Rente§ 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen§ 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung§ 290 Krankenversichertennummer§ 291 Elektronische Gesundheitskarte§ 291a Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung§ 291b Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis§ 291c Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte§ 293 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen§ 301 Krankenhäuser§ 301a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen§ 306 Telematikinfrastruktur§ 307 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten§ 311 Aufgaben der Gesellschaft für Telematik§ 312 Aufträge an die Gesellschaft für Telematik§ 313 Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur§ 316 Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung§ 323 Betriebsleistungen§ 325 Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur§ 327 Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren§ 331 Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung§ 331 Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur§ 333 Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik§ 334 Anwendungen der Telematikinfrastruktur§ 336 Zugriffsrechte der Versicherten§ 337 Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten§ 338 Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte§ 339 Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen§ 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen§ 341 Elektronische Patientenakte§ 342 Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte§ 343 Informationspflichten der Krankenkassen§ 349 Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte§ 351 Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte§ 352 Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen§ 354 Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte§ 355 Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten§ 356 Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort§ 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen§ 358 Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten§ 359 Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten§ 360 Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form§ 361 Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur§ 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei oder für Soldaten der Bundeswehr§ 362a (neu) § 363 Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken§ 365 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung§ 366 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung§ 367a (neu) § 368 Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde§ 369 Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit§ 370a (neu) § 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme§ 372 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung§ 373 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung§ 374a (neu) § 375 Verordnungsermächtigung§ 377 Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 380 Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 381 Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 384 (neu) § 384 Interoperabilitätsverzeichnis§ 385 Beratung durch Experten§ 386 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik§ 387 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen§ 388 Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz§ 389 Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung§ 390 Beteiligung der Fachöffentlichkeit§ 391 Informationsportal§ 392 Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis§ 393 Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis§ 394 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten§ 395 Bußgeldvorschriften§ 396 Strafvorschriften§ 397 Strafvorschriften§ 394a (neu) § 395 (neu) § 398 Versicherter Personenkreis§ 399 Leistungen§ 400 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern§ 401 Beitragszuschüsse für Beschäftigte§ 402 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz§ 403 Übergangsregelung zur enteralen Ernährung§ 403 (neu) § 405 Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung§ 406 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif§ 407 Übergangsregelung zur befristeten Weiteranwendung aufgehobener Vorschriften§ 408 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1§ 409 Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen§ 410 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung§ 411 (aufgehoben)§ 412 Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen§ 413 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter§ 414 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen§ 415 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund§ 416 Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung§ 416 Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen§ 417 Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen, VerordnungsermächtigungAnlage (neu)
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