Zitierungen von § 132d SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 132d SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37b SGB V Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (vom 11.05.2019)
... Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Die Verträge nach § 132d Abs. 1 regeln, ob die Leistung nach Absatz 1 durch Vertragspartner der Krankenkassen in der ... Krankenkassen in der Pflegeeinrichtung oder durch Personal der Pflegeeinrichtung erbracht wird; § 132d Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach ...
§ 132g SGB V Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (vom 01.01.2020)
... der kommunalen Spitzenverbände ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 132d Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. (4) Die Krankenkasse des Versicherten trägt die ... zu vergüten. Sofern diese ärztlichen Leistungen im Rahmen eines Vertrages nach § 132d Absatz 1 erbracht werden, ist deren Vergütung in diesen Verträgen zu vereinbaren. (5) ...
§ 140f SGB V Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten (vom 27.07.2023)
... 115 Abs. 5, § 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Absatz 8 und 9, §§ 132a, 132c Absatz 2, § 132d Abs. 2 , § 132l Absatz 1 Satz 1, § 133 Absatz 4 und § 217f Absatz 4a vorgesehenen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Artikel 2 PatRechteG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Angabe „132c Absatz 2," ersetzt und werden nach der Angabe „§ 132d Abs. 2" die Wörter „, § 133 Absatz 4 und § 217f Absatz 4a" ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Die Verträge nach § 132d Abs. 1 regeln, ob die Leistung nach Absatz 1 durch Vertragspartner der Krankenkassen in der ... in der Pflegeeinrichtung oder durch Personal der Pflegeeinrichtung erbracht wird; § 132d Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 Abs. 4 ... b) Absatz 2 wird aufgehoben. 102. Nach § 132c wird folgender § 132d eingefügt: „§ 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ... 102. Nach § 132c wird folgender § 132d eingefügt: „§ 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (1) Über die spezialisierte ... ambulanter Palliativversorgung fest." 102a. Nach § 132d wird folgender § 132e eingefügt: „§ 132e Versorgung mit ... 132a und 132b Abs. 2" durch die Angabe „§§ 132a, 132b Abs. 2 und § 132d Abs. 2" ersetzt. bb) Die Wörter „der Spitzenverbände" ...
Artikel 2 GKV-WSG Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... durch die Wörter „Der Spitzenverband Bund" ersetzt. 20. In § 132d Abs. 2 werden die Wörter „Die Spitzenverbände der Krankenkassen legen" durch ...

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
G. v. 01.12.2015 BGBl. I S. 2114
Artikel 1 HPG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... nach Satz 1 zu übermitteln; § 87 Absatz 3f gilt entsprechend." 9. § 132d wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze ... der kommunalen Spitzenverbände ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 132d Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. (4) Die Krankenkasse des Versicherten ... zu vergüten. Sofern diese ärztlichen Leistungen im Rahmen eines Vertrages nach § 132d Absatz 1 erbracht werden, ist deren Vergütung in diesen Verträgen zu vereinbaren. ...

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2220
Artikel 1 GKV-IPReG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 7 Satz 1, § 111c Absatz 5 Satz 1," eingefügt und werden nach der Angabe „ § 132d Abs. 2 ," die Wörter „§ 132l Absatz 1 Satz 1," eingefügt. 15. ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 7 PpSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... einzuhalten und sie auf Verlangen einer Vertragspartei nachzuweisen." 10a. § 132d wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...


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