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Synopse aller Änderungen des SGB V am 01.08.2012
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2012 durch Artikel 4 des PsychEntgG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB V.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SGB V a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2012 geltenden Fassung | SGB V n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2012 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Solidarität und Eigenverantwortung § 2 Leistungen § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen § 3 Solidarische Finanzierung § 4 Krankenkassen § 4a Sonderregelungen zum Verwaltungsverfahren Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis Erster Abschnitt Versicherung kraft Gesetzes § 5 Versicherungspflicht § 6 Versicherungsfreiheit § 7 Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht Zweiter Abschnitt Versicherungsberechtigung § 9 Freiwillige Versicherung Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen § 10 Familienversicherung Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen § 11 Leistungsarten Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot § 13 Kostenerstattung § 14 Teilkostenerstattung § 15 Ärztliche Behandlung, Krankenversichertenkarte § 16 Ruhen des Anspruchs § 17 Leistungen bei Beschäftigung im Ausland § 18 Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe § 20 Prävention und Selbsthilfe § 20a Betriebliche Gesundheitsförderung § 20b Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren § 20c Förderung der Selbsthilfe § 20d Primäre Prävention durch Schutzimpfungen § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter § 24a Empfängnisverhütung § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation Vierter Abschnitt Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten § 25 Gesundheitsuntersuchungen § 26 Kinderuntersuchung Fünfter Abschnitt Leistungen bei Krankheit Erster Titel Krankenbehandlung § 27 Krankenbehandlung § 27a Künstliche Befruchtung § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung § 29 Kieferorthopädische Behandlung § 30 § 30a (weggefallen) § 31 Arznei- und Verbandmittel § 32 Heilmittel § 33 Hilfsmittel § 33a (weggefallen) § 34 Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel § 35 Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel § 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen § 35b Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln § 35c Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln § 36 Festbeträge für Hilfsmittel § 37 Häusliche Krankenpflege § 37a Soziotherapie § 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung § 38 Haushaltshilfe § 39 Krankenhausbehandlung § 39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter § 42 Belastungserprobung und Arbeitstherapie § 43 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation § 43a Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen § 43b Zahlungsweg Zweiter Titel Krankengeld § 44 Krankengeld § 44a Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes § 47a (aufgehoben) § 47b Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld § 48 Dauer des Krankengeldes § 49 Ruhen des Krankengeldes § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe Dritter Titel Leistungsbeschränkungen § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden § 52a Leistungsausschluss Sechster Abschnitt Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung § 53 Wahltarife § 54 (aufgehoben) Siebter Abschnitt Zahnersatz § 55 Leistungsanspruch § 56 Festsetzung der Regelversorgungen § 57 Beziehungen zu Zahnärzten und Zahntechnikern § 58 (aufgehoben) § 59 (aufgehoben) Achter Abschnitt Fahrkosten § 60 Fahrkosten Neunter Abschnitt Zuzahlungen, Belastungsgrenze § 61 Zuzahlungen § 62 Belastungsgrenze § 62a Zehnter Abschnitt Weiterentwicklung der Versorgung § 63 Grundsätze § 64 Vereinbarungen mit Leistungserbringern § 64a Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 64b Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen |
§ 65 Auswertung der Modellvorhaben § 65a Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten § 65b Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung § 66 Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern § 67 Elektronische Kommunikation § 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze § 69 Anwendungsbereich § 70 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit § 71 Beitragssatzstabilität Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung § 72 Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung § 72a Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen § 73 Kassenärztliche Versorgung § 73a Strukturverträge § 73b Hausarztzentrierte Versorgung § 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung § 73d (aufgehoben) § 74 Stufenweise Wiedereingliederung § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung § 76 Freie Arztwahl Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen § 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen § 77a Dienstleistungsgesellschaften § 78 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken § 79 Organe § 79a Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten § 79b Beratender Fachausschuß für Psychotherapie § 79c Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse § 80 Wahlen § 81 Satzung § 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Dritter Titel Verträge auf Bundes- und Landesebene § 82 Grundsätze § 83 Gesamtverträge § 84 Arznei- und Heilmittelvereinbarung; Richtgrößen § 85 Gesamtvergütung § 85a (aufgehoben) § 85b (aufgehoben) § 85c (aufgehoben) § 85d (aufgehoben) § 86 (aufgehoben) § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte § 87a Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten § 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) § 87c Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen § 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012 § 87e Zahlungsanspruch bei Mehrkosten Vierter Titel Zahntechnische Leistungen § 88 Bundesleistungsverzeichnis, Vergütungen Fünfter Titel Schiedswesen § 89 Schiedsamt Sechster Titel Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss § 90 Landesausschüsse § 90a Gemeinsames Landesgremium § 91 Gemeinsamer Bundesausschuss § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses § 92a (aufgehoben) § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel § 94 Wirksamwerden der Richtlinien Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung § 95a Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte § 95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung § 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister § 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung § 96 Zulassungsausschüsse § 97 Berufungsausschüsse § 98 Zulassungsverordnungen Achter Titel Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung § 99 Bedarfsplan § 100 Unterversorgung § 101 Überversorgung § 102 (aufgehoben) § 103 Zulassungsbeschränkungen § 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung Neunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung § 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung § 106a Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen § 107 Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhausgesellschaften § 109 Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern § 110 Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern § 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen § 111a Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen § 111b Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen § 111c Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen § 112 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung § 113 Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung § 114 Landesschiedsstelle Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten § 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten § 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus § 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus § 115c Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung § 116 Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte § 116a Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung § 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 117 Hochschulambulanzen § 118 Psychiatrische Institutsambulanzen § 119 Sozialpädiatrische Zentren § 119a Ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe § 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen § 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen § 121 Belegärztliche Leistungen § 121a Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen § 122 Behandlung in Praxiskliniken § 123 (aufgehoben) Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln § 124 Zulassung § 125 Rahmenempfehlungen und Verträge Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln § 126 Versorgung durch Vertragspartner § 127 Verträge § 128 Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern § 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung § 129a Krankenhausapotheken § 130 Rabatt § 130a Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer § 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel § 130c Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern § 131 Rahmenverträge mit pharmazeutischen Unternehmern Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern § 132 Versorgung mit Haushaltshilfe § 132a Versorgung mit häuslicher Krankenpflege § 132b Versorgung mit Soziotherapie § 132c Versorgung mit sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen § 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung § 132e Versorgung mit Schutzimpfungen § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen § 134 (aufgehoben) § 134a Versorgung mit Hebammenhilfe Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung § 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung § 136 Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen § 136a (aufgehoben) § 136b (aufgehoben) § 137 Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung § 137a Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität § 137b Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin § 137c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus § 137d Qualitätssicherung bei der ambulanten und stationären Vorsorge oder Rehabilitation § 137e Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden § 137f Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten § 137g Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme § 138 Neue Heilmittel § 139 Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen § 139b Aufgabendurchführung § 139c Finanzierung Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen § 140 Eigeneinrichtungen Elfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung § 140a Integrierte Versorgung § 140b Verträge zu integrierten Versorgungsformen § 140c Vergütung § 140d Bereinigung Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten § 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten § 140f Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten § 140g Verordnungsermächtigung § 140h Amt, Aufgabe und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen § 141 (aufgehoben) § 142 Unterstützung der Konzertierten Aktion; Sachverständigenrat Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen Erster Abschnitt Arten der Krankenkassen Erster Titel Ortskrankenkassen § 143 Bezirk der Ortskrankenkassen § 144 Freiwillige Vereinigung § 145 Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag § 146 Verfahren bei Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag § 146a Schließung Zweiter Titel Betriebskrankenkassen § 147 Errichtung § 148 Verfahren bei Errichtung § 149 Ausdehnung auf weitere Betriebe § 150 Freiwillige Vereinigung § 151 Ausscheiden von Betrieben § 152 Auflösung § 153 Schließung § 154 (aufgehoben) § 155 Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen § 156 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen Dritter Titel Innungskrankenkassen § 157 Errichtung § 158 Verfahren bei Errichtung § 159 Ausdehnung auf weitere Handwerksinnungen § 160 Vereinigung von Innungskrankenkassen § 161 Ausscheiden einer Handwerksinnung § 162 Auflösung § 163 Schließung § 164 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung bei Verpflichtungen, Dienstordnungsangestellte Vierter Titel (aufgehoben) § 165 (aufgehoben) Fünfter Titel Landwirtschaftliche Krankenkassen § 166 Landwirtschaftliche Krankenkassen Sechster Titel Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See § 167 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Siebter Titel Ersatzkassen § 168 Ersatzkassen § 168a Vereinigung von Ersatzkassen § 169 (aufgehoben) § 170 Schließung § 171 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen Achter Titel Kassenartenübergreifende Regelungen § 171a Kassenartenübergreifende Vereinigung von Krankenkassen § 171b Insolvenz von Krankenkassen § 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung § 171d Haftung im Insolvenzfall § 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden § 172 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen Zweiter Abschnitt Wahlrechte der Mitglieder § 173 Allgemeine Wahlrechte § 174 Besondere Wahlrechte § 175 Ausübung des Wahlrechts § 176 (aufgehoben) § 177 (aufgehoben) §§ 178 bis 185 (aufgehoben) Dritter Abschnitt Mitgliedschaft und Verfassung Erster Titel Mitgliedschaft § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger § 187 Beginn der Mitgliedschaft bei einer neu errichteten Krankenkasse § 188 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft § 189 Mitgliedschaft von Rentenantragstellern § 190 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft § 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger § 193 Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst Zweiter Titel Satzung, Organe § 194 Satzung der Krankenkassen § 195 Genehmigung der Satzung § 196 Einsichtnahme in die Satzung § 197 Verwaltungsrat § 197a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen § 197b Aufgabenerledigung durch Dritte Vierter Abschnitt Meldungen § 198 Meldepflicht des Arbeitgebers für versicherungspflichtig Beschäftigte § 199 Meldepflichten bei unständiger Beschäftigung § 200 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen § 201 Meldepflichten bei Rentenantragstellung und Rentenbezug § 202 Meldepflichten bei Versorgungsbezügen § 203 Meldepflichten bei Bezug von Erziehungsgeld oder Elterngeld § 203a Meldepflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld § 204 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst § 205 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen § 207 Bildung und Vereinigung von Landesverbänden § 208 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken § 209 Verwaltungsrat der Landesverbände § 209a Vorstand bei den Landesverbänden § 210 Satzung der Landesverbände § 211 Aufgaben der Landesverbände § 211a Entscheidungen auf Landesebene § 212 Bundesverbände, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen § 213 Rechtsnachfolge, Vermögensübergang, Arbeitsverhältnisse § 214 Aufgaben § 215 (aufgehoben) § 216 (aufgehoben) § 217 (aufgehoben) § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen § 217b Organe § 217c Wahl des Verwaltungsrates und des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken § 217e Satzung § 217f Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen § 217g (aufgehoben) § 218 Regionale Kassenverbände § 219 Arbeitsgemeinschaften § 219a Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland § 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland § 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland § 219d (aufgehoben) Achtes Kapitel Finanzierung Erster Abschnitt Beiträge Erster Titel Aufbringung der Mittel § 220 Grundsatz § 221 Beteiligung des Bundes an Aufwendungen § 221a Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 § 221b Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich § 222 (aufgehoben) § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze § 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld oder Elterngeld § 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller Zweiter Titel Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder § 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter § 227 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen § 230 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter § 231 Erstattung von Beiträgen § 232 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter § 232a Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld § 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute § 234 Beitragspflichtige Einnahmen der Künstler und Publizisten § 235 Beitragspflichtige Einnahmen von Rehabilitanden, Jugendlichen und Behinderten in Einrichtungen § 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten § 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner § 238 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner § 238a Rangfolge der Einnahmearten freiwillig versicherter Rentner § 239 Beitragsbemessung bei Rentenantragstellern § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag § 241 Allgemeiner Beitragssatz § 241a (aufgehoben) § 242 Kassenindividueller Zusatzbeitrag § 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitrag § 242b Sozialausgleich § 243 Ermäßigter Beitragssatz § 244 Ermäßigter Beitrag für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende § 245 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten § 246 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II § 247 Beitragssatz aus der Rente § 248 Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen Vierter Titel Tragung der Beiträge § 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung § 249a Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug § 249b Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung § 250 Tragung der Beiträge durch das Mitglied § 251 Tragung der Beiträge durch Dritte Fünfter Titel Zahlung der Beiträge § 252 Beitragszahlung § 253 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt § 254 Beitragszahlung der Studenten § 255 Beitragszahlung aus der Rente § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte § 258 Beitragszuschüsse für andere Personen Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel § 259 Mittel der Krankenkasse § 260 Betriebsmittel § 261 Rücklage § 262 Gesamtrücklage § 263 Verwaltungsvermögen § 263a (aufgehoben) § 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung Vierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Erster Titel Finanzausgleiche innerhalb einer Kassenart § 265 Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle § 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse § 265b Freiwillige finanzielle Hilfen § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) § 267 Datenerhebungen zum Risikostrukturausgleich Zweiter Titel Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner § 268 Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs § 269 (aufgehoben) § 270 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sonstige Ausgaben § 270a (weggefallen) § 271 Gesundheitsfonds § 271a Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds § 272 Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds § 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände § 274 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Erster Abschnitt Aufgaben § 275 Begutachtung und Beratung § 275a (weggefallen) § 276 Zusammenarbeit § 277 Mitteilungspflichten Zweiter Abschnitt Organisation § 278 Arbeitsgemeinschaft § 279 Verwaltungsrat und Geschäftsführer § 280 Aufgaben des Verwaltungsrats § 281 Finanzierung und Aufsicht § 282 Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen § 283 Ausnahmen Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz Erster Abschnitt Informationsgrundlagen Erster Titel Grundsätze der Datenverwendung § 284 Sozialdaten bei den Krankenkassen § 285 Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen § 286 Datenübersicht § 287 Forschungsvorhaben Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Krankenkassen § 288 Versichertenverzeichnis § 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung § 290 Krankenversichertennummer § 291 Krankenversichertenkarte § 291a Elektronische Gesundheitskarte § 291b Gesellschaft für Telematik § 292 Angaben über Leistungsvoraussetzungen § 293 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer Zweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten § 294 Pflichten der Leistungserbringer § 294a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen § 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 73c oder § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen § 296 Auffälligkeitsprüfungen § 297 Zufälligkeitsprüfungen § 298 Übermittlung versichertenbezogener Daten § 299 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung § 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen § 301 Krankenhäuser § 301a Abrechnung der Hebammen und Entbindungspfleger § 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer § 303 Ergänzende Regelungen Zweiter Titel Datentransparenz § 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz § 303b Datenübermittlung § 303c Vertrauensstelle § 303d Datenaufbereitungsstelle § 303e Datenverarbeitung und -nutzung § 303f (aufgehoben) Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht § 304 Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse § 305 Auskünfte an Versicherte § 305a Beratung der Vertragsärzte § 305b Rechenschaft über die Verwendung der Mittel Elftes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften § 306 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten § 307 Bußgeldvorschriften § 307a Strafvorschriften § 307b Strafvorschriften Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands § 308 (weggefallen) § 309 Versicherter Personenkreis § 310 Leistungen § 311 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern §§ 311a und 311b (weggefallen) § 312 (weggefallen) § 313 (aufgehoben) § 313a (aufgehoben) Dreizehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften § 314 Beitragszuschüsse für Beschäftigte § 315 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz § 316 Übergangsregelung zur enteralen Ernährung § 317 Psychotherapeuten § 318 Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung § 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif § 320 Übergangsregelung zur befristeten Weiteranwendung aufgehobener Vorschriften § 321 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1 | |
§ 64 Vereinbarungen mit Leistungserbringern | |
(1) 1 Die Krankenkassen und ihre Verbände können mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern Vereinbarungen über die Durchführung von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder 2 schließen. 2 Soweit die ärztliche Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung betroffen ist, können sie nur mit einzelnen Vertragsärzten, mit Gemeinschaften dieser Leistungserbringer oder mit Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder 2 schließen. (2) (aufgehoben) | |
(3) 1 Werden in einem Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder § 64a Leistungen außerhalb der für diese Leistungen geltenden Vergütungen nach § 85 oder § 87a, der Ausgabenvolumen nach § 84 oder der Krankenhausbudgets vergütet, sind die Vergütungen, die Ausgabenvolumen oder die Budgets, in denen die Ausgaben für diese Leistungen enthalten sind, entsprechend der Zahl und der Risikostruktur der am Modellversuch teilnehmenden Versicherten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten zu verringern; die Budgets der teilnehmenden Krankenhäuser sind dem geringeren Leistungsumfang anzupassen. 2 Kommt eine Einigung der zuständigen Vertragsparteien über die Verringerung der Vergütungen, Ausgabenvolumen oder Budgets nach Satz 1 nicht zustande, können auch die Krankenkassen oder ihre Verbände, die Vertragspartner der Vereinbarung nach Absatz 1 sind, das Schiedsamt nach § 89 oder die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes anrufen. 3 Vereinbaren alle gemäß § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Krankenkassen gemeinsam ein Modellvorhaben, das die gesamten mit dem Budget nach § 12 der Bundespflegesatzverordnung oder nach § 3 oder § 4 des Krankenhausentgeltgesetzes vergüteten Leistungen eines Krankenhauses für Versicherte erfaßt, sind die vereinbarten Entgelte für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. | (3) 1 Werden in einem Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder § 64a Leistungen außerhalb der für diese Leistungen geltenden Vergütungen nach § 85 oder § 87a, der Ausgabenvolumen nach § 84 oder der Krankenhausbudgets vergütet, sind die Vergütungen oder der Behandlungsbedarf nach § 87a Absatz 3 Satz 2, die Ausgabenvolumen oder die Budgets, in denen die Ausgaben für diese Leistungen enthalten sind, entsprechend der Zahl und der Morbiditäts- oder Risikostruktur der am Modellversuch teilnehmenden Versicherten sowie dem in den Verträgen nach Absatz 1 jeweils vereinbarten Inhalt des Modellvorhabens zu bereinigen; die Budgets der teilnehmenden Krankenhäuser sind dem geringeren Leistungsumfang anzupassen. 2 Kommt eine Einigung der zuständigen Vertragsparteien über die Bereinigung des Behandlungsbedarfs oder der Vergütungen, Ausgabenvolumen oder Budgets nach Satz 1 nicht zustande, können auch die Krankenkassen oder ihre Verbände, die Vertragspartner der Vereinbarung nach Absatz 1 sind, das Schiedsamt nach § 89 oder die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes anrufen. 3 Vereinbaren alle gemäß § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Krankenkassen gemeinsam ein Modellvorhaben, das die gesamten nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz vergüteten Leistungen eines Krankenhauses für Versicherte erfaßt, sind die vereinbarten Entgelte für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. 4 Bei der Ausgliederung nach Satz 1 sind nicht auf die einzelne Leistung bezogene, insbesondere periodenfremde, Finanzierungsverpflichtungen in Höhe der ausgegliederten Belegungsanteile dem Modellvorhaben zuzuordnen. |
(4) 1 Die Vertragspartner nach Absatz 1 Satz 1 können Modellvorhaben zur Vermeidung einer unkoordinierten Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durch die Versicherten durchführen. 2 Sie können vorsehen, daß der Vertragsarzt, der vom Versicherten weder als erster Arzt in einem Behandlungsquartal noch mit Überweisung noch zur Einholung einer Zweitmeinung in Anspruch genommen wird, von diesem Versicherten verlangen kann, daß die bei ihm in Anspruch genommenen Leistungen im Wege der Kostenerstattung abgerechnet werden. | |
§ 64b (neu) | § 64b Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen |
(1) 1 Gegenstand von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 1 oder 2 kann auch die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen sein, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld. 2 In jedem Land soll unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mindestens ein Modellvorhaben nach Satz 1 durchgeführt werden; dabei kann ein Modellvorhaben auf mehrere Länder erstreckt werden. 3 Eine bestehende Verpflichtung der Leistungserbringer zur Versorgung bleibt unberührt. 4 § 63 Absatz 3 ist für Modellvorhaben nach Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass von den Vorgaben der §§ 295, 300, 301 und 302 sowie des § 17d Absatz 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht abgewichen werden darf. 5 § 63 Absatz 5 Satz 1 gilt nicht. 6 Die Meldung nach Absatz 3 Satz 2 hat vor der Vereinbarung zu erfolgen. (2) 1 Die Modellvorhaben nach Absatz 1 sind im Regelfall auf längstens acht Jahre zu befristen. 2 Unter Vorlage des Berichts nach § 65 können die Krankenkassen und die Vertragsparteien bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Verlängerung beantragen. (3) 1 Dem DRG-Institut der Selbstverwaltungspartner nach § 17b Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind neben den nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes zu übermittelnden Daten von den Vertragsparteien des Modellvorhabens insbesondere auch Informationen zur vereinbarten Art und Anzahl der Patientinnen und Patienten, zu spezifischen Leistungsinhalten und den der verhandelten Vergütungen zugrunde gelegten Kosten sowie zu strukturellen Merkmalen des jeweiligen Modellvorhabens einschließlich der Auswertung nach § 65 mitzuteilen. 2 Über Art und Umfang der zu meldenden Daten sowie zur Meldung von Modellvorhaben beim DRG-Institut schließen die Selbstverwaltungspartner nach § 17b Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2012 eine Vereinbarung. 3 § 21 Absatz 4, 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes ist für die Vereinbarung und die Datenübermittlung entsprechend anzuwenden. 4 Für die Finanzierung der Aufgaben des DRG-Instituts gilt § 17d Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes entsprechend. (4) Private Krankenversicherungen und der Verband der privaten Krankenversicherung können sich an Modellvorhaben nach Absatz 1 und deren Finanzierung beteiligen. |
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