Tools:
Update via:
Zitierungen von § 330 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 330 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 331 SGB V Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur (vom 26.03.2024)
... werden kann. (3) Die Verpflichtung der Gesellschaft für Telematik nach § 330 Absatz 1 Satz 1 , zur Vermeidung von Störungen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu ... sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Vermeidung von Störungen nach § 330 Absatz 1 Satz 1 nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach zehn Jahren. (5) ...
§ 333 SGB V Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (vom 09.06.2021)
... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Gesundheit unverzüglich über Meldungen nach Absatz 4 zu informieren. § 330 Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der ... werden kann. (3) Die Verpflichtung der Gesellschaft für Telematik nach § 330 Absatz 1 Satz 1 , zur Vermeidung von Störungen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu ... sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Vermeidung von Störungen nach § 330 Absatz 1 Satz 1 nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach zehn Jahren. (5) Die ... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... Kapitel wird das Fünfzehnte Kapitel. 36. Die bisherigen §§ 314 bis 330 werden die §§ 401 bis 417. 37. § 414 wird wie folgt geändert: ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2497/v252532.htm