Tools:
Update via:
Zitierungen von § 351 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 351 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 342 SGB V Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte (vom 26.03.2024)
... Fristen für die Umsetzung der Vorgaben in Absatz 2a Nummer 2 Buchstabe a, b, c und e sowie in § 351 Absatz 2 und darüber hinaus weitere Informationsobjekte und sonstige Daten nach § 341 Absatz 2 ...
§ 343 SGB V Informationspflichten der Krankenkassen (vom 26.03.2024)
... von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in die elektronische Patientenakte nach § 351 und die Verarbeitung dieser Daten durch die Krankenkassen und Anbieter in der elektronischen ...
§ 344 SGB V Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte (vom 20.10.2020)
... gemäß § 343 von seinen Ansprüchen gemäß den §§ 347 bis 351 Gebrauch, dürfen auf Grund der Einwilligung des Versicherten die Krankenkassen, der Anbieter ... Die Kenntnisnahme der Daten und der Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 ist nicht zulässig. (3) Auf Verlangen des Versicherten gegenüber der ...
§ 359 SGB V Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten, Nutzung der elektronischen Patientenkurzakte in der grenzüberschreitenden Versorgung (vom 26.03.2024)
... bedarf der Einwilligung durch den Versicherten in die Nutzung des Zugriffsverfahrens nach § 351 Absatz 2 Nummer 2 . Zusätzlich ist erforderlich, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Fristen für die Umsetzung der Vorgaben in Absatz 2a Nummer 2 Buchstabe a, b, c und e sowie in § 351 Absatz 2 und darüber hinaus weitere Informationsobjekte und sonstige Daten nach § 341 Absatz 2 ... Eine Kenntnisnahme der Daten und ein Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 durch die Krankenkassen, den Anbieter der elektronischen Patientenakte oder die Anbieter von ... 1. April 2026 über den Umfang der Nutzung des Anspruchs nach Absatz 1." 51. § 351 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 351 Übertragung von Daten aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte; ... bedarf der Einwilligung durch den Versicherten in die Nutzung des Zugriffsverfahrens nach § 351 Absatz 2 Nummer 2 ." bb) In Satz 2 werden die Wörter „die Übermittlung an die ...
Artikel 3 DigiG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... 350a des Fünften Buches gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches. (4) § 351 des Fünften Buches gilt entsprechend für den zuständigen Unfallversicherungsträger." ...
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Angabe „oder 5" durch die Angabe „, 5 oder 7" ersetzt. 51. § 351 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach den Wörtern ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in die elektronische Patientenakte nach § 351 und die Verarbeitung dieser Daten durch die Krankenkassen und Anbieter in der elektronischen ... gemäß § 343 von seinen Ansprüchen gemäß den §§ 347 bis 351 Gebrauch, dürfen auf Grund der Einwilligung des Versicherten die Krankenkassen, der Anbieter ... speichern. Die Kenntnisnahme der Daten und der Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 ist nicht zulässig. (3) Auf Verlangen des Versicherten gegenüber der ... Daten in der elektronischen Patientenakte nach § 341 zu speichern. § 351 Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2497/v252553.htm