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Zitierungen von § 137k SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137k SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 137l SGB V Wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus (vom 28.03.2024)
... Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus nach § 137k Absatz 4 sicher, insbesondere im Hinblick auf die bedarfsgerechte personelle Zusammensetzung des ... personelle Zusammensetzung des Pflegepersonals auf der Grundlage seiner jeweiligen nach § 137k Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 bestimmten beruflichen Qualifikationen sowie im Hinblick auf die standardisierte und digitale ... Qualifikationen sowie im Hinblick auf die standardisierte und digitale Anwendung der Vorgaben nach § 137k Absatz 4 . Zudem legen sie Vorschläge zur Personalbemessung in der Pflege in Notaufnahmen ...
§ 137m SGB V Bemessung des ärztlichen Personals im Krankenhaus; Verordnungsermächtigung (vom 12.12.2024)
... Gesundheit beauftragt spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer im Sinne von § 137k Absatz 2 Satz 1 mit der Erprobung eines in Abstimmung mit der Bundesärztekammer durch das Bundesministerium ... sowie Form und Verfahren der Übermittlung nach Absatz 1 Satz 5. § 137k Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Die Mindestvorgaben zur ärztlichen Personalausstattung, die ... den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ergeben, bleiben unberührt. (5) § 137k Absatz 7 gilt ...
§ 137n SGB V Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus (vom 12.12.2024)
... Gesundheit eine Kommission ein, die Empfehlungen zur Personalbemessung von anderen als den in den §§ 137k und 137m genannten Gesundheitsberufen erarbeitet, die im Krankenhaus in der unmittelbaren ... Gesundheitsberufe, 3. Wechselwirkungen und Synergieeffekten zu den Regelungen in den §§ 137k , 137l und 137m, 4. dem Erfüllungsaufwand und den Digitalisierungsvoraussetzungen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... für das Budgetjahr 2020" gestrichen. 49a. Nach § 137j wird folgender § 137k eingefügt: „§ 137k Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus ... 49a. Nach § 137j wird folgender § 137k eingefügt: „ § 137k Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus (1) Die Vertragsparteien auf ...

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 KHPflEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Anwendung finden können" eingefügt. 3. Nach § 137j wird folgender § 137k eingefügt: „§ 137k Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus; ... 3. Nach § 137j wird folgender § 137k eingefügt: „ § 137k Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus; Verordnungsermächtigung (1) Die ... 1 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu finanzieren." 3a. Der bisherige § 137k wird § 137l und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus nach § 137k Absatz 4 sicher, insbesondere im Hinblick auf die bedarfsgerechte personelle Zusammensetzung des ... personelle Zusammensetzung des Pflegepersonals auf der Grundlage seiner jeweiligen nach § 137k Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 bestimmten beruflichen Qualifikationen sowie im Hinblick auf die standardisierte und digitale ... Qualifikationen sowie im Hinblick auf die standardisierte und digitale Anwendung der Vorgaben nach § 137k Absatz 4 . Zudem legen sie Vorschläge zur Personalbemessung in der Pflege in Notaufnahmen vor. Die ...

Krankenhaustransparenzgesetz
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Artikel 1 KraTraG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Wörter „31. Oktober eines Jahres" ersetzt. 3b. Dem § 137k Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt: „Für den Fall, dass ...

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 1 KHVVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „§ 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes" ersetzt. 11c. § 137k Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ... Gesundheit beauftragt spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer im Sinne von § 137k Absatz 2 Satz 1 mit der Erprobung eines in Abstimmung mit der Bundesärztekammer durch das Bundesministerium ... Häufigkeit sowie Form und Verfahren der Übermittlung nach Absatz 1 Satz 5. § 137k Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (4) Die Mindestvorgaben zur ärztlichen Personalausstattung, ... den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ergeben, bleiben unberührt. (5) § 137k Absatz 7 gilt entsprechend. § 137n Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus ... Gesundheit eine Kommission ein, die Empfehlungen zur Personalbemessung von anderen als den in den §§ 137k und 137m genannten Gesundheitsberufen erarbeitet, die im Krankenhaus in der unmittelbaren ... Gesundheitsberufe, 3. Wechselwirkungen und Synergieeffekten zu den Regelungen in den §§ 137k , 137l und 137m, 4. dem Erfüllungsaufwand und den Digitalisierungsvoraussetzungen ...