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Zitierungen von § 361a SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 361a SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung (ERFSV)V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 433
Zitat in folgenden Normen
E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung (ERFSV)
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 433
§ 1 ERFSV Übermittelbare Daten
... Profile und Datenfelder aus elektronischen Verordnungen an authentifizierte Berechtigte nach § 361a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Berechtigte) übermitteln. Berechtigte nach § 361a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ... Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Berechtigte) übermitteln. Berechtigte nach § 361a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dürfen diese Daten nur aufgrund einer gesetzlichen Befugnis im erforderlichen Umfang ...
§ 3 ERFSV Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung von Verordnungsdaten
... Satz 1 über die vorgesehene Verarbeitung und den Verarbeitungszweck der Verordnungsdaten nach § 361a Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Versicherten können ihre Einwilligung nach Absatz 1 Satz 1 auch ...
§ 4 ERFSV Technische Anforderungen an die Datenübermittlung und -verarbeitung
... zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu treffen; die Vorgaben nach § 361a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind umzusetzen. § 139e Absatz 10 und 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Verordnungen nach § 27 Absatz 1 des Siebten Buches zugreifen." 64. § 361a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... und" die Wörter „im Einvernehmen mit" eingefügt. 65. Nach § 361a wird folgender § 361b eingefügt: „§ 361b Zugriff auf ...
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 KHPflEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... soweit technisch möglich," ersetzt. 28. Nach § 361 wird folgender § 361a eingefügt: „§ 361a Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten ... 28. Nach § 361 wird folgender § 361a eingefügt: „ § 361a Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen ...
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