Zitierungen von § 350a SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 350a SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 284 SGB V Sozialdaten bei den Krankenkassen (vom 26.03.2024)
... 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1, 22. die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 350a sowie 23. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 342a Absatz 2 bis 5 der ...
§ 344 SGB V Widerspruch der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und die Anbieter der elektronischen Patientenakte (vom 15.01.2025)
... Die Kenntnisnahme der Daten und der Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 ist nicht zulässig. (2a) Macht der Versicherte nach vorheriger ... Eine Kenntnisnahme der Daten und ein Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 durch die Krankenkassen, den Anbieter der elektronischen Patientenakte oder die Anbieter ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 27a SGB VII Nutzung der Telematikinfrastruktur (vom 01.01.2025)
... erfolgt und der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. (3) § 350a des Fünften Buches gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches. (4) § 351 des Fünften ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1, 22. die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 350a sowie 23. die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 342a Absatz 2 bis 5 der ... speichern. Eine Kenntnisnahme der Daten und ein Zugriff auf die Daten nach den §§ 347 bis 351 durch die Krankenkassen, den Anbieter der elektronischen Patientenakte oder die Anbieter ... zu übermitteln und dort zu speichern." 50. Nach § 350 wird folgender § 350a eingefügt: „§ 350a Anspruch der Versicherten auf Digitalisierung von ... 50. Nach § 350 wird folgender § 350a eingefügt: „ § 350a Anspruch der Versicherten auf Digitalisierung von in Papierform vorliegenden medizinischen ...
Artikel 3 DigiG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. (3) § 350a des Fünften Buches gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches. (4) § 351 des Fünften ...


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