interne Verweise§ 53 SGB V Wahltarife (vom 01.01.2021) ... Satzung zu regeln, dass für Versicherte, die an besonderen Versorgungsformen nach § 63, § 73b , § 137f oder § 140a teilnehmen, Tarife angeboten werden. Für diese ... vorsehen. Für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b teilnehmen, hat die Krankenkasse Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen ...
§ 64 SGB V Vereinbarungen mit Leistungserbringern (vom 23.07.2015) ... die Bereinigung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Absatz 3 Satz 2 gilt § 73b Absatz 7 entsprechend; falls eine Vorabeinschreibung der teilnehmenden Versicherten nicht ... Übermittlung des voraussichtlichen Bereinigungsvolumens an die Vertragspartner nach § 73b Absatz 7 Satz 1 sowie zu dessen Anrechnung beim Aufsatzwert der betroffenen Krankenkasse zu ...
§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel (vom 01.07.2020) ... Wirkung. (5) Die Vereinbarungen nach Absatz 4 Satz 1 und die Verträge nach den §§ 73b und 140a sind unabhängig von Absatz 4 auch den für die Sozialversicherung ... Krankenkasse führen. (6) Wird durch einen der in den §§ 73b , 127 und 140a genannten Verträge das Recht erheblich verletzt, kann die Aufsichtsbehörde ...
§ 78 SGB V Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (vom 01.01.2023) ... einschließlich der Statistiken die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, ... einschließlich der Statistiken die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, ...
§ 140a SGB V Besondere Versorgung (vom 26.05.2021) ... Für die Bereinigung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Absatz 3 Satz 2 gilt § 73b Absatz 7 entsprechend; falls eine Vorabeinschreibung der teilnehmenden Versicherten nicht möglich ist, ... und Übermittlung des voraussichtlichen Bereinigungsvolumens an die Vertragspartner nach § 73b Absatz 7 Satz 1 sowie zu dessen Anrechnung beim Aufsatzwert der betroffenen Krankenkasse zu ...
§ 295 SGB V Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen (vom 31.03.2024) ... Verträge zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a) oder zur Versorgung nach den §§ 73b , 132e oder 132f abgeschlossen haben, psychiatrische Institutsambulanzen sowie Leistungserbringer, ... zu denen keine Einigung zustande gekommen ist. In Fällen der Verträge nach den §§ 73b und 140a sind als zusätzliche Angabe je Diagnose auch die Vertragsnummern nach § 293a ... 9. bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Verträgen nach den §§ 73b und 140a, an denen eine Kassenärztliche Vereinigung beteiligt ist, je Diagnose die Angabe der ... Verträge zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a) oder zur Versorgung nach § 73b abgeschlossen haben, sowie Leistungserbringer, die gemäß § 116b Abs. 2 an der ... nach Satz 3 gelten auch für Leistungserbringer nach § 27b Absatz 3, den §§ 73b , 76 Absatz 1a, den §§ 116, 116a, 116b Absatz 2, den §§ 117 bis 119, 119c, 120 ... Pflicht zur Übermittlung der Vertragsnummer nach Absatz 1b Satz 8 in Verträgen nach den §§ 73b und 140a zu gewährleisten. Die Vorgabe von verbindlichen Regelungen zur Vergabe und ... 6 wesentlich von Leistungserbringern nach Satz 5, mit Ausnahme von Leistungserbringern nach den §§ 73b und 140a, vergeben ...
Zitat in folgenden NormenForschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung (FDZGesV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 27
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV)
V. v. vom 03.01.1994 BGBl. I S. 55; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 10 SGG (vom 01.01.2025) ... Bundesausschusses zugrunde liegen, und 3. Klagen aufgrund von Verträgen nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung ...
Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 572, 608; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 40
§ 20 Ärzte-ZV (vom 01.08.2017) ... wenn er neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach den §§ 73b oder 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder im Rahmen der ambulanten ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... (2) Für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b , an einem strukturierten Behandlungsprogramm bei chronischen Krankheiten nach § 137f oder an ... jährlich, zu aktualisieren." 49. Nach § 73a wird folgender § 73b eingefügt: „§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung (1) ... 49. Nach § 73a wird folgender § 73b eingefügt: „§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung (1) Versicherte können sich gegenüber ihrer ... der Versicherten regeln die Krankenkassen in ihren Satzungen." 50. Nach § 73b wird folgender § 73c eingefügt: „§ 73c Förderung der ... zu integrierten Versorgungsformen (§ 140a) oder zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Abs. 2) abgeschlossen haben, sowie Krankenhäuser, die mit den Krankenkassen oder ihren ... zu integrierten Versorgungsformen (§ 140a) oder zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Abs. 2) abgeschlossen haben sowie Krankenhäuser, die mit den Krankenkassen oder ihren ...
Artikel 37 GMG Inkrafttreten ... und 12 Nr. 3 (§ 16) treten am 1. Juli 2005 in Kraft. (9) Artikel 2 Nr. 2 (§ 73b Abs. 3), 6 (§ 83), 7 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa (§ 85 Abs. 1 und 2 Satz 1), ...
Zitate in Änderungsvorschriften14. SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG)
G. v. 27.03.2014 BGBl. I S. 261
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 10 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ... 1. In § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „den §§ 73b und 73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „§ 73b des ... 73b und 73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „ § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der am 22. Juli 2015 geltenden ...
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 5 GKV-FKG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 295 Absatz 1 Satz 4, bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Verträgen nach den §§ 73b und 140a einschließlich der Vertragsnummer nach § 293a Absatz 1 Satz 4, 6. ... Art und Weise der Aufzeichnung insbesondere unter Verstoß gegen § 71 Absatz 6 Satz 9, § 73b Absatz 5 Satz 7 , § 83 Satz 4, § 140a Absatz 2 Satz 7 und § 303 Absatz 4 ist unzulässig, soweit ... 71 Absatz 4 Satz 2, § 71 Absatz 4 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung oder § 73b Absatz 9 Satz 2 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung beanstandet hat. Satz 1 gilt nicht für ... Soziale Sicherung richtet eine bundesweite Transparenzstelle für Verträge nach den §§ 73b und 140a einschließlich der Verträge nach § 140a Absatz 1 Satz 3 ... wird folgender Satz angefügt: „In Fällen der Verträge nach den §§ 73b und 140a sind als zusätzliche Angabe auch die Vertragsnummern nach § 293a Absatz 1 Satz ... „9. bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Verträgen nach den §§ 73b und 140a, an denen eine Kassenärztliche Vereinigung beteiligt ist, die Angabe der jeweiligen ... Pflicht zur Übermittlung der Vertragsnummer nach Absatz 1b Satz 8 in Verträgen nach den §§ 73b und 140a zu gewährleisten" eingefügt. 30. § 302 Absatz 2 wird wie ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 3 IfSGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b , § 73c oder § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen ... Leistungen (1) Für die Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b , § 73c oder § 140a erbrachten Leistungen sind die an diesen Versorgungsformen ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Artikel 2 PatRechteG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... das Wort „können" durch das Wort „sollen" ersetzt. 3. § 73b Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze ... Jahr gebunden." b) Folgender Satz wird angefügt: „§ 73b Absatz 3 Satz 8 gilt entsprechend." 5. In § 99 Absatz 1 Satz 4 werden nach ... Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. § 73b Absatz 3 Satz 8 gilt entsprechend." 10. § 140f wird wie folgt ... legt bis zum 26. August 2013 in einer Richtlinie allgemeine Vorgaben zu den Regelungen nach § 73b Absatz 3 Satz 8, § 73c Absatz 2 Satz 7 und § 140a Absatz 2 Satz 5 fest. Die Richtlinie ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
Artikel 1 GKV-FinG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 5 wird die Angabe „73b," gestrichen. 5. § 73b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a ... auch bei Anschlussvereinbarungen mit Geltungsdauer bis einschließlich 30. Juni 2014 § 73b in der bis zum 21. September 2010 geltenden Fassung anzuwenden." b) In Absatz 8 ...
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 265
Artikel 1 GKV-SVwStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... einschließlich der Statistiken die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, ... einschließlich der Statistiken die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, ...
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... die Bereinigung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Absatz 3 Satz 2 gilt § 73b Absatz 7 entsprechend; falls eine Vorabeinschreibung der teilnehmenden Versicherten nicht ... Übermittlung des voraussichtlichen Bereinigungsvolumens an die Vertragspartner nach § 73b Absatz 7 Satz 1 sowie zu dessen Anrechnung beim Aufsatzwert der betroffenen Krankenkasse zu ... 2 und 4 wird aufgehoben. b) In Absatz 5 werden die Wörter „§§ 73b , 73c und 140a bis 140d" durch die Angabe „§§ 73b und 140a" ersetzt und ... „§§ 73b, 73c und 140a bis 140d" durch die Angabe „§§ 73b und 140a" ersetzt und wird das Wort „vorzulegen" durch die Wörter „zu ... Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Wird durch einen der in den §§ 73b und 140a genannten Verträge das Recht erheblich verletzt, kann die Aufsichtsbehörde ... Januar 2016 zu vereinbaren." 26. § 73a wird aufgehoben. 27. § 73b wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... Verfahrensordnung." i) In Absatz 3f Satz 1 werden die Wörter „§ 73b Abs. 7 Satz 4 und § 73c Abs. 6 Satz 4 sowie § 140d Absatz 1 Satz 3" durch die ... 73c Abs. 6 Satz 4 sowie § 140d Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 73b Absatz 7 Satz 5 und § 140a Absatz 6" ersetzt. j) In Absatz 4 Satz 1 werden ... pauschalierende Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs in den Fällen des § 73b Absatz 7 Satz 7 und 8." 36. § 87b wird wie folgt geändert: ... (6) Für die Bereinigung des Behandlungsbedarfs nach § 87a Absatz 3 Satz 2 gilt § 73b Absatz 7 entsprechend; falls eine Vorabeinschreibung der teilnehmenden Versicherten nicht ... Übermittlung des voraussichtlichen Bereinigungsvolumens an die Vertragspartner nach § 73b Absatz 7 Satz 1 sowie zu dessen Anrechnung beim Aufsatzwert der betroffenen Krankenkasse zu ... wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „§§ 73 bis 77 Abs. 1a Satz 1 bis 4" durch die Wörter „§§ 73 bis 77 Absatz 1a ... 73 bis 77 Abs. 1a Satz 1 bis 4" durch die Wörter „§§ 73 bis 77 Absatz 1a Satz 1 bis 6" ersetzt. b) Die folgenden Sätze werden ...
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013) ... obersten Verwaltungsbehörden der Länder, in denen Verträge nach Satz 2 oder § 73b Absatz 4 wirksam werden, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats und stellen vor ... Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung vorschlagen, Verträge nach § 73b Absatz 4, § 73c Absatz 3 und § 140a Absatz 1 abzuschließen." 12. ... 8 werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2006" gestrichen. 13. § 73b Absatz 4a wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 werden die Wörter „und ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008) ... zu regeln, dass für Versicherte, die an besonderen Versorgungsformen nach § 63, § 73b , § 73c, § 137f oder § 140a teilnehmen, Tarife angeboten werden. Für diese ... „(5) Die Vereinbarungen nach Absatz 4 Satz 1 und die Verträge nach den §§ 73b , 73c und 140a bis 140d sind unabhängig von Absatz 4 auch den für die Sozialversicherung ... „(1)" wird gestrichen. c) Absatz 2 wird aufgehoben. 45. § 73b wird wie folgt gefasst: „§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung ... 2 wird aufgehoben. 45. § 73b wird wie folgt gefasst: „§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung (1) Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine ... nach diesem Gesetz erforderlichen Daten, einschließlich der Daten nach § 73b Abs. 7 Satz 4 und § 73c Abs. 6 Satz 4 sowie § 140d Abs. 2 Satz 4, arzt- und ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Abs. 2)" durch die Wörter „zur Versorgung nach § 73b oder § 73c" ... Versorgung (§ 73b Abs. 2)" durch die Wörter „zur Versorgung nach § 73b oder § 73c" und die Wörter „die mit den Krankenkassen oder ihren ... c) In Absatz 2a Satz 1 werden die Wörter „zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Abs. 2)" durch die Wörter „zur Versorgung nach § 73b oder § 73c" ... Versorgung (§ 73b Abs. 2)" durch die Wörter „zur Versorgung nach § 73b oder § 73c" und die Wörter „die mit den Krankenkassen oder ihren ... über verordnete Arzneimittel in vertraglichen Versorgungsformen nach den §§ 63, 73b , 73c, 137f oder 140a nutzen." 210. § 313 wird aufgehoben. 211. ...
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 7 GWBDigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 158 Absatz 1 werden die Wörter „§§ 48, 49, 50c Absatz 2, die §§ 54 bis 80 und 81 Absatz 2 und 3 Nummer 3, Absatz 4 bis 10" durch die Wörter ... 4 bis 10" durch die Wörter „§§ 48, 49, 50f Absatz 2, die §§ 54 bis 81 Absatz 2 und 3 Nummer 3, die §§ 81a bis 81g, 82" ...
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
G. v. 01.12.2015 BGBl. I S. 2114
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Masernschutzgesetz
G. v. 10.02.2020 BGBl. I S. 148
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG)
G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1087
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zitate in aufgehobenen TitelnDatentransparenzverordnung (DaTraV)
Artikel 1 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 27
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