interne Verweise§ 35 SGB V Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel (vom 01.01.2025) ... wichtigem Grund ist die Begründung des Beschlusses bekannt zu machen, sobald die Vorlage nach § 94 Abs. 1 erfolgt, spätestens jedoch mit Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger. Ein ...
§ 56 SGB V Festsetzung der Regelversorgungen (vom 20.07.2021) ... Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Abs. 2 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (5) § 94 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Beanstandungsfrist einen Monat beträgt. ... beträgt. Erlässt das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinie nach § 94 Abs. 1 Satz 5 , gilt § 87 Abs. 6 Satz 4 zweiter Halbsatz und Satz 6 ...
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021) ... des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse nach den §§ 90 bis 94 . Die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den ...
§ 90 SGB V Landesausschüsse (vom 11.05.2019) ... Diese können die Entscheidungen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. § 94 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt ...
Zitat in folgenden NormenBundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 22 BBhV Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte (vom 01.04.2024) ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung aufgeführt sind und die dort genannten ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung genannt sind, es sei denn, dass das jeweilige ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung; Aufwendungen für anthroposophische und ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Abs. 2 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (5) § 94 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Beanstandungsfrist einen Monat beträgt. ... das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Richtlinie nach § 94 Abs. 1 Satz 3, gilt § 87 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz und Satz 3 entsprechend. ... dem Wort „der" das Wort „Gemeinsame" eingefügt. 73. § 94 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „von ... eine Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nach § 94 Abs. 1 Satz 2 nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist behoben, kann das Bundesministerium die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenArzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... Der Beschluss ist Teil der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6; § 94 Absatz 1 gilt nicht. (4) Wurde für ein Arzneimittel nach Absatz 1 Satz 4 keine ... 2 Nummer 6; der Beschluss kann auch Therapiehinweise nach § 92 Absatz 2 enthalten. § 94 Absatz 1 gilt nicht." e) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ...
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 984
Artikel 1 AVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... Grund ist die Begründung des Beschlusses bekannt zu machen, sobald die Vorlage nach § 94 Abs. 1 erfolgt, spätestens jedoch mit Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger. Ein ... 3 und 4 sowie Absatz 1 Satz 1 dritter Halbsatz gelten entsprechend." 6. In § 94 Abs. 1 Satz 2 werden der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz ...
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... ist. Für den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Satz 4 gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. Das Nähere zum Verfahren ist erstmals innerhalb von drei ... Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen. Für den Beschluss gilt § 94 Absatz 2 Satz 1 entsprechend. (7) Klagen bei Streitigkeiten nach dieser Vorschrift ...
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013) ... d) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 94 " wird durch die Angabe „§§ 88, 94" ersetzt. bb) Die ... aa) Die Angabe „§ 94" wird durch die Angabe „§§ 88, 94 " ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden angefügt: ... vorzulegen. Diese können die Entscheidungen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. § 94 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend." 28. Nach § 90 wird folgender § ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008) ... 54 wird aufgehoben. 35. In § 56 Abs. 5 Satz 2 werden die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 5" und die Angabe ... 2 werden die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe „nach § 94 Abs. 1 Satz 5" und die Angabe „§ 87 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz und Satz ... zu geben; die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen." 63. § 94 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Artikel 1 BPolHfVÄndV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung ... mit der Zahnersatz-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. Wählt die oder der Heilfürsorgeberechtigte ... 1 Satz 2 Nummer 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung mit der Maßgabe übernommen, dass über ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung genannt sind, es sei denn, dass das jeweilige ... 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und nach § 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung; Aufwendungen für anthroposophische und ...
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