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Zitierungen von § 160 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 160 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 158 SGB V Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen (vom 19.01.2021)
... Hat der Vorstand einer an der Vereinigung beteiligten Krankenkasse eine Anzeige nach § 160 Absatz 2 Satz 1 abgegeben, beträgt die Frist nach § 40 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes gegen ...
§ 162 SGB V Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (vom 01.04.2020)
...  §§ 160 , 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen ...
§ 175 SGB V Ausübung des Wahlrechts (vom 01.07.2023)
... Wochen nach Zustellung des Schließungsbescheids oder der Stellung des Insolvenzantrags ( § 160 Absatz 3 Satz 1 ) der zur Meldung verpflichteten Stelle Angaben über die gewählte Krankenkasse zu machen. ...
§ 398 SGB V Strafvorschriften (vom 20.07.2021)
... Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 160 Absatz 2 Satz 1 die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung nicht, nicht richtig oder nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 46 SGB XI Pflegekassen (vom 01.01.2024)
... Bei Vereinigung, Auflösung und Schließung einer Krankenkasse gelten die §§ 143 bis 170 des Fünften Buches für die bei ihr errichtete Pflegekasse entsprechend.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 5 GKV-FKG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... gilt. Hat der Vorstand einer an der Vereinigung beteiligten Krankenkasse eine Anzeige nach § 160 Absatz 2 Satz 1 abgegeben, beträgt die Frist nach § 40 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes gegen ... Zustellung des Schließungsbescheids mindestens acht Wochen liegen müssen. § 160 Insolvenz von Krankenkassen (1) Die Insolvenzordnung gilt für Krankenkassen nach ... § 162 Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden Die §§ 160 , 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.  ... 1 werden die Wörter „§ 171b Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „ § 160 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 13c. In § 213 Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „§ ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... 1 werden die Wörter „§ 171b Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 160 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 71c. § 363 wird wie folgt geändert: a) In ...