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Zitierungen von § 292 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 292 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 295 SGB V Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen (vom 31.03.2024)
... spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen, sind verpflichtet, die Angaben gemäß § 292 aufzuzeichnen und den Krankenkassen zu übermitteln; vertragsärztliche Leistungserbringer ...
§ 304 SGB V Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse (vom 29.12.2022)
... Sozialdaten sind nach folgender Maßgabe zu löschen: 1. die Daten nach, den §§ 292 , 295 Absatz 1a, 1b und 2 sowie Daten, die für die Prüfungsausschüsse und ihre ... die Fortführung der Versicherung erforderlichen Angaben nach den §§ 288 und 292 der neuen Krankenkasse zu übermitteln sowie Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher ...
§ 396 SGB V Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vom 09.06.2021)
... erforderlich sind. Die Übermittlung von Sozialdaten, die nach den §§ 284 bis 302 sowie nach dem Elften Kapitel von Versicherten erhoben werden, ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 292 " durch die Wörter „, den §§ 292, 295 Absatz 1a, 1b und 2 sowie Daten, ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 292" durch die Wörter „, den §§ 292 , 295 Absatz 1a, 1b und 2 sowie Daten, die für die Prüfungsausschüsse und ihre ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 123 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Sozialdaten sind nach folgender Maßgabe zu löschen: 1. die Daten nach § 292 spätestens nach zehn Jahren, 2. die Daten nach § 295 Absatz 1a, 1b und 2 ...
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