... 8. „Unternehmer" jede natürliche oder juristische Person im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch ...
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
... 3433) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ... unlautere geschäftliche Handlung vorliegt, den Regelungen dieses Gesetzes vor. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb