Zitierungen von § 9 UWG
interne Verweise§ 11 UWG Verjährung (vom 28.05.2022) ... Die Ansprüche aus den §§ 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz ... 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz 1 verjährt in einem Jahr. (2) Die Verjährungsfrist beginnt, wenn 1. ...
Zitat in folgenden NormenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 52
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2949
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3504
Artikel 1 GWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ... die Angabe „Nummer 3" durch die Angabe „Nummer 2" ersetzt. 5. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Schadensersatz (1) Wer ... „Nummer 2" ersetzt. 5. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Schadensersatz (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 oder ... Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Ansprüche aus den §§ 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz ... 8, 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 Absatz 2 Satz 1 verjährt in einem Jahr." 7. Dem § 14 wird folgender Absatz 4 ... die Zuständigkeit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch nach § 9 Absatz 2 Satz 1 geltend gemacht wird, nach den allgemeinen Vorschriften." 8. § 19 wird wie ...
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
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