Zitat in folgenden NormenStrafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 374 StPO Zulässigkeit; Privatklageberechtigte (vom 02.04.2021) ... begangene Tat ein in den Nummern 1 bis 6 genanntes Vergehen ist, 7. eine Straftat nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, 8. eine Straftat ...
§ 395 StPO Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (vom 03.08.2024) ... des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. (2) Die gleiche ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 466
Artikel 3 GeschGehGEG Änderung der Strafprozessordnung ... geändert: 1. In § 374 Absatz 1 Nummer 7 werden die Wörter „den §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" durch die Wörter „§ 16 ... 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" durch die Wörter „ § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" ersetzt. 2. ... ersetzt. 2. In § 395 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „und den §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" durch ein Komma und die Wörter ... 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" durch ein Komma und die Wörter „ § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" ...
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