Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

Artikel 25 - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (SchRGDV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.1940 RGBl. I S. 1609; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 403-4-1 Nebengesetze zum Sachenrecht
Vierter Abschnitt Schlußvorschrift
Artikel 25

Vierter Abschnitt Schlußvorschrift

Artikel 25



Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1499) in Kraft



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