§ 4 - Baubetriebe-Verordnung (BaubetrV k.a.Abk.)

V. v. 28.10.1980 BGBl. I S. 2033; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Geltung ab 01.11.1980; FNA: 810-1-30 Arbeitsförderung
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. November 1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Baubetriebe-Verordnung vom 19. Juli 1972 (BGBl. I S. 1257), geändert durch Verordnung vom 30. April 1975 (BGBl. I S. 1056), außer Kraft.



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