Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Anfertigen, Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 6.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 7.
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 8.
- Beurteilen und Einsetzen von Werkstoffen,
- 9.
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 10.
- manuelles Spanen, Umformen und Trennen,
- 11.
- Fügen,
- 12.
- maschinelles Spanen,
- 13.
- Behandeln von Oberflächen,
- 14.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie des Stütz- und Bewegungsapparates,
- 15.
- Aufbau, technische Standards, Wirkungsweise und Verwendungszweck orthopädischer Heil- und Hilfsmittel,
- 16.
- Betreuen und Beraten von Patienten,
- 17.
- Durchführen von Verwaltungsarbeiten,
- 18.
- Messen und Abformen,
- 19.
- Modellieren und Formen,
- 20.
- patientengerechtes Herstellen, Anpassen und Endfertigen rehabilitationstechnischer Geräte,
- 21.
- Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von Prothesen,
- 22.
- Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von Orthesen und Epithesen,
- 23.
- Warten und Instandhalten von Prothesen, Orthesen und rehabilitationstechnischen Geräten.