Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2007 aufgehoben
§ 1 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin
V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598
Artikel 1 1. KfzServMechErprobVÄndV ... 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2551/a36552.htm