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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2007 aufgehoben
§ 3 - Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin (KfzMechaAusbErprobV k.a.Abk.)
V. v. 09.07.2003 BGBl. I S. 1375
Geltung ab 01.08.2003 bis 31.07.2007; FNA: 806-21-14-14 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2003 bis 31.07.2007; FNA: 806-21-14-14 Berufliche Bildung
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§ 3 Übergangsregelung
(1) (aufgehoben)
(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
Text in der Fassung des § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin V. v. 9. Juli 2003 BGBl. I S. 1375 m.W.v. 31. Juli 2007
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Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.07.2007 | § 4 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 09.07.2003 BGBl. I S. 1375 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KfzMechaAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KfzMechaAusbErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 KfzMechaAusbErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007 außer ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2551/a36554.htm