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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 JudDenkmStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JudDenkmStiftG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1686
Artikel 1 JudDenkmStiftGÄndG Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
... durch die Wörter „den Direktor oder die Direktorin" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Direktor oder Direktorin (1) Der ... Direktorin" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Direktor oder Direktorin (1) Der Direktor oder die Direktorin wird vom Kuratorium ...
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