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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven vom 28.11.2008

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.11.2008 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.04.2014 BGBl. I S. 442
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 1)


(Text alte Fassung)

Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt dessen Nordgrenze und schwenkt nach 67 Metern um 11 Grad nach links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 Metern von der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienstgebäudes „Zollamt Rotersand' verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen auf der westlichen Seite in einem Abstand von 2,5 Metern von der Bordsteinkante, überquert dabei die Straße Alter Fährweg, folgt dann für 10 Meter der westlichen Bordsteinkante der Franziusstraße, verschwenkt dann um 75 Grad in östliche Richtung, überquert die Franziusstraße und knickt nach etwa 14 Metern in südöstliche Richtung ab und folgt dann der Grenze des Stadtbremischen Überseehafengebietes in einem mittleren Abstand von 1 Meter bis sie etwa 30 Meter vor der Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße etwa 10 Meter nach Westen zurückspringt und dabei das zu den Hafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis) kreuzt. Sie biegt dann im rechten Winkel ab und verläuft im Abstand von 3,6 Metern westlich dieses Gleises etwa 75 Meter in nordöstlicher Richtung. Hier entfernt sie sich bis etwa 8 Meter vom Gleis, läuft dann wieder an dieses heran und folgt dem Gleis in einem Abstand von 4 Metern etwa 785 Meter in nordnordöstlicher Richtung. Sie überspringt das ehemalige Fischzuggleis im rechten Winkel, folgt diesem Gleis in einem Abstand von 6 Metern für 530 Meter in nordnordöstlicher Richtung, knickt dann um 90 Grad nach Westnordwest und nach weiteren 52 Metern in nördliche Richtung ab. Sie trifft nach 47 Meter auf die südöstliche Grenze des Erbbaugrundstücks der Firma „BLG Auto-tec', folgt dieser Grenze, trifft nach 603 Metern auf die Grenze des Naturschutzgebietes „Weserportsee', knickt dann nach 33 Metern um 45 Grad nach Westen und nach weiteren 388 Metern nach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze und folgt dieser auf 170 Meter Westnordwest, um 45 Grad abknickend für 30 Meter nach Nordnordwest, um 45 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für 95m nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter nach Westnordwest, um 90 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 90 Grad nach Nordnordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen, sie knickt nach 403 Metern für 36 Meter nach Westsüdwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der parallel zur Böschung der südlichen Rampe der Washingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in südliche Richtung auch den Wendehammer entlang und trifft auf die Washingtonstraße. Sie folgt dieser Straße für 283 Meter, knickt dann für 129 Meter nach Süden ab, trifft auf die vorhandene Zollgrenze und knickt dann für 269 Meter in westliche Richtung ab. Danach knickt sie nach 186 Metern auf einer Länge von 278 Metern nach Westnordwest ab, läuft entlang der Südseite der Straße Amerikaring - dem Zollzaun folgend -, überquert das Eisenbahngleis, um dann nach 19 Metern mit 7 Meter die ehemalige Perimeterroad in nordwestlicher Richtung zu kreuzen, knickt dann für 6 Meter nach Westen ab, überspringt mit 10 Metern in Nordnordwest die ehemalige Massachusetts Avenue und knickt nach Westen ab. Sie biegt nach weiteren 8 Metern nach Nordnordwest ab und folgt auf einer Strecke von 1.060 Metern, die letzten 215 Meter im Bogen nach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne. Sie wendet sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße überspringend, für 64 Meter nach Westnordwest und folgt dieser Straße in nördlicher Richtung bis zum Bus-Wendeplatz, schwenkt nach Nordwest rechtwinklig auf die Vorstellgruppe „Weddewarder Tief', bis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht und diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße folgt. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt dem Wall 390 Meter nach Südwesten und anschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Südseite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge von ca. 2.100 Metern bis zum Wendeplatz am Aussichtsturm, verläuft in nördliche Richtung am Aussichtsturm vorbei, knickt dann nach 50 Metern nach Westen ab und trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje, dieser 112 Meter in nördliche Richtung folgend. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann, in einem Abstand von 100 Metern vor der Kaje und trifft nach ca. 1.750 Metern auf die Grenze des Stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven, folgt dieser Grenze als Gerade vor der Stromkaje „Container-Terminal' und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum Stromkilometer 67,56, knickt hier rechtwinklig in östliche Richtung ab. Sie trifft nach 111 Metern auf die südliche Spitze der östlichen Spundwandkante des Schlepperliegehafens, verläuft in dieser Richtung für 65 Meter weiter und knickt dann um 110 Grad in nördliche Richtung für 109 Meter ab und verläuft entlang der östlichen Spundwand. Sie knickt rechtwinklig nach Osten ab und verläuft danach entlang der östlichen Kajenkante des Schlepperhafens. Danach knickt sie wiederum um 110 Grad in östliche Richtung ab, trifft nach 39 Metern auf den Deichfuß des Lohmanndeiches, biegt rechtwinklig in nördliche Richtung ab, folgt dem Deichfuß auf einer Länge von 137 Metern, trifft auf die nordöstliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt zum Schlepperhafen, folgt dieser 45 Meter, trifft danach auf die südwestliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt über das Außenhaupt Kaiserschleuse, folgt dieser in einer Länge von 45 Metern, knickt um 90 Grad in östliche Richtung ab, überspringt hierbei die Lohmannstraße in einer Länge von 21 Metern, trifft auf die östliche Straßenbegrenzung der neuen Lohmannstraße, folgt dieser in nördlicher Richtung für 56 Meter, knickt dann um 95 Grad nach Osten ab und trifft nach 48 Metern auf die westliche Kajenkante des Kaiserhafens I. Sie folgt dieser auf einer Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft nach 162 Metern auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens.

(Text neue Fassung)

Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kajenstation 690 der Kaje Kaiserhafen II Ostseite und verläuft für 14 Meter in östliche Richtung. Sie verläuft anschließend für 50 Meter nach Nordnordost, knickt um 276 Grad für 17 Meter nach Südsüdost ab, schwenkt dann um 270 Grad auf einer Länge von 46 Metern nach Süden, wo sie auf die nördliche Bordsteinkante Alter Fährweg trifft. Sie folgt der Straße Alter Fährweg nach Osten auf einer Länge von 70 Metern, schwenkt um 140 Grad nach Nordnordost und verläuft entlang der westlichen Straßenbegrenzung der Straße Alter Fährweg. Nach 90 Metern knickt sie um 72 Grad für 27 Meter nach Nordwesten ab und verläuft anschließend in einem Winkel von 270 Grad für 37 Meter nach Nordosten. In einem Winkel von 270 Grad verläuft sie 22 Meter nach Südosten und knickt anschließend um 64 Grad nach Nordosten ab. Nachdem sie nach 30 Metern die Franziusstraße überquert hat, knickt sie in einem Winkel von 262 Grad nach Südsüdost ab, verläuft für etwa 30 Meter nach Südosten und folgt dann der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets in einem mittleren Abstand von 1 Meter zur Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße. Sie schwenkt um 162 Grad nach Norden und nach 30 Metern um 198 Grad nach Nordnordost und verläuft dann auf einer Länge von 45 Metern in einem Abstand von 8 Metern westlich der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets, entfernt sich hier auf 13 Metern von dieser Grenze und verläuft dann in gerader Linie auf einer Länge von 187 Metern in nordnordöstlicher Richtung in einem mittleren Abstand von 15 Metern bis auf 12 Meter an die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets heran. Danach folgt sie der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets auf einer Länge von 598 Metern in einem konstanten Abstand von 12 Metern in nordnordöstlicher Richtung, knickt um 270 Grad für 12 Meter nach Osten ab, bis sie auf die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets trifft, schwenkt um 90 Grad nach Nordnordost und verläuft auf 530 Metern in gerader Linie, davon die ersten 295 Meter identisch mit der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets, knickt dann um 90 Grad für 174 Meter nach Westnordwest ab. Dort knickt sie um 270 Grad nach Nordnordost ab und nach 47 Metern knickt sie um 270 Grad für 125 Meter nach Ostsüdost ab. Sie verläuft auf einer Länge von 201 Metern nach Nordnordost. Dann knickt sie in einem Winkel von 129 Grad nach Nordnordwest ab und trifft nach 402 Metern auf die Grenze des Naturschutzgebiets 'Weserportsee', knickt dann für 33 Meter um 142 Grad nach Westen und dann für 388 Meter in einem Winkel von 90 Grad nach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze und folgt dieser auf 170 Metern Westnordwest, um 225 Grad abknickend für 30 Meter nach Nordnordwest, um 225 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für 95 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 270 Grad nach Nordnordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen und knickt nach 403 Metern um 36 Meter nach Westsüdwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der parallel zur Böschung der südlichen Rampe der Washingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in südliche Richtung auch entlang des Wendehammers und trifft auf die Washingtonstraße. Sie folgt dieser Straße entlang ihrer Südseite auf einer Länge von 470 Metern, knickt dann um 90 Grad für 7 Meter nach Südsüdwest ab, knickt um 270 Grad für 11 Meter nach Westnordwest ab, knickt dann um 270 Grad für 7 Meter nach Nordnordost ab, knickt dann um 90 Grad für 12 Meter nach Westnordwest ab, knickt dann um 130 Grad für 9 Meter nach Südwest ab, knickt dann um 140 Grad nach Südsüdwest für 175 Meter ab und knickt um 286 Grad für 140 Meter in nordwestliche Richtung ab. Sie knickt dann für 38 Meter um 210 Grad in nördliche Richtung ab und läuft dann anschließend 55 Meter wiederum in nordwestliche Richtung. Dann knickt sie um 90 Grad ab und verläuft 167 Meter in südsüdwestliche Richtung. In einem Winkel von 164 Grad verläuft sie 25 Meter in südliche Richtung. Sie knickt daraufhin in einem Winkel von 270 Grad nach Nordwesten ab und nach 7 Metern in einem Winkel von 270 Grad auf einer Länge von 7 Metern nach Nordnordost, knickt dann in einem Winkel von 135 Grad für 36 Meter nach Nordnordwest ab und verläuft in einem Winkel von 235 Grad dann für 11 Meter in nordöstliche Richtung. Anschließend verläuft sie für 1.196 Meter in einem östlichen Abstand von 19 Metern parallel zur Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets, dann verläuft sie für 85 Meter in nordnordöstliche Richtung im Bogen, beginnend mit einem östlichen Abstand von 6 Metern und sich annähernd bis auf einen östlichen Abstand von 3 Metern zur Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets. Sie wendet sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße überspringend und dieser in nördliche Richtung folgend, bis zur südöstlichen Grenze des öffentlichen Parkplatzes. Anschließend verläuft sie dann nach einem rechten Winkel in westliche Richtung bis an die südwestliche Grenze des Parkplatzes. Sie knickt anschließend um 271 Grad in nordnordöstliche Richtung ab und verläuft anschließend 67 Meter am Parkplatz entlang, schwenkt nach Nordwest auf die Vorstellgruppe 'Weddewarder Tief', bis sie den Dienstweg neben dem Gleiskörper erreicht, und folgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach Südwesten dem Wall auf 390 Metern und anschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Südseite, folgt diesem auf dieser Seite auf seiner gesamten Länge von 2.195 Metern. Sie knickt dann um 246 Grad für 35 Meter nach Nordwesten ab, daraufhin knickt sie um 90 Grad für 27 Meter nach Südwesten ab, und schwenkt um 270 Grad für 16 Meter nach Nordwesten. Sie knickt dann um 90 Grad nach Südwesten ab und trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje und folgt dieser 112 Meter in einem Winkel von 90 Grad in nordnordwestlicher Richtung. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann in einem Abstand von 100 Metern vor der Stromkaje und trifft nach circa 1.750 Metern auf die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, folgt dieser als Gerade vor der Stromkaje 'Container-Terminal' und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum Stromkilometer 67,62. Hier knickt sie rechtwinklig nach Osten ab. Sie verläuft 85 Meter nach Osten, bis sie auf das Kopfende der Ostmole des Vorhafens Kaiserschleuse trifft. Sie verläuft entlang der westlichen Kajenmauer der Ostmole, bis sie auf das Außenhaupt der Kaiserschleuse trifft. Sie knickt rechtwinklig nach Osten ab, bis sie auf die westliche Bordsteinkante des Fußweges der Inselstraße trifft. Sie folgt der Bordsteinkante in südlicher Richtung der Inselstraße, dabei die Zufahrtsstraße zum Schlepperhafen überspringend, bis vor die Vorkontrolle des Zolls, der Verkehrsinsel im Einmündungsbereich Inselstraße/Lohmannstraße. Hier überspringt sie die Lohmannstraße in östlicher Richtung und folgt der östlichen Fußwegbegrenzung für 65 Meter nach Norden. Sie knickt dann um 245 Grad nach Osten ab und trifft nach 40 Metern auf die westliche Kajenkante des Kaiserhafens I. Sie folgt dieser auf einer Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft nach 183 Metern auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens.

(heute geltende Fassung)