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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 9 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin (VermTechAusbV k.a.Abk.)
V. v. 17.12.1994 BGBl. I S. 3889; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.05.2010 BGBl. I S. 694
Geltung ab 01.08.1995; FNA: 806-21-1-188 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1995; FNA: 806-21-1-188 Berufliche Bildung
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§ 9 Übergangsregelung
§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
Zitierungen von § 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 VermTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VermTechAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 VermTechAusbV Inkrafttreten
... zum Vermessungstechniker vom 29. November 1976 (BGBl. I S. 3257) außer Kraft; § 9 bleibt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2573/a36769.htm