Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KraftwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftwPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KraftwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 5 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 KraftwPrV Gliederung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... im Prüfungsteil "Kraftwerkstechnologie" ist schriftlich gemäß § 4 durchzuführen. (3) Die Prüfung im Prüfungsteil ...
§ 7 KraftwPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Die Prüfungsleistungen nach § 4 und dem Prüfungsteil „Kraftwerksbetrieb" sind einzeln zu bewerten. (3) ...


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