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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KraftwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KraftwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 KraftwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 5 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum ...
§ 2 KraftwPrV Gliederung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... ist in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches gemäß § 5 durchzuführen. Sie soll sich auf das Kraftwerk beziehen, in dem die zu prüfende Person ...
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