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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben
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§ 3 - Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
neugefasst durch B. v. 05.03.1987 BGBl. I S. 875; aufgehoben durch § 17 G. v. 29.04.2007 BGBl. I S. 600
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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§ 3 Abbaubarkeit von organischen Stoffen
(1) Es ist verboten, Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr zu bringen, wenn die biologische Abbaubarkeit oder die sonstige Eliminierbarkeit der in ihnen enthaltenen grenzflächenaktiven und anderen organischen Stoffe nicht den Anforderungen einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 entspricht.
(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit oder die sonstige Eliminierbarkeit von grenzflächenaktiven und anderen organischen in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Stoffen sowie die zur Bestimmung der Abbaubarkeit erforderlichen Meßverfahren festzusetzen.
Text in der Fassung des Artikels 163 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
Frühere Fassungen von § 3 WRMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 163 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 WRMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WRMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WRMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 WRMG Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffe
... der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen über die Regelungen der §§ 3 und 4 hinaus 1. das Inverkehrbringen von bestimmten Inhaltsstoffen in ...
§ 6 WRMG Anhörung beteiligter Kreise
... den Fällen des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 sowie des § 9 Abs. 2 ist ein ...
§ 11 WRMG Ordnungswidrigkeiten
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 Wasch- oder Reinigungsmittel in den Verkehr bringt, die den Anforderungen einer ... Reinigungsmittel in den Verkehr bringt, die den Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 nicht entsprechen, 2. entgegen § 4 Abs. 1 Wasch- oder Reinigungsmittel in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 163 9. ZustAnpV Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
... In § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 7 Abs. 3 und § 9 Abs. 2 Satz 1 des Wasch- und ...
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