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§ 4 - Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

neugefasst durch B. v. 05.03.1987 BGBl. I S. 875; aufgehoben durch § 17 G. v. 29.04.2007 BGBl. I S. 600
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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§ 4 Höchstmengen an Phosphorverbindungen



(1) Es ist verboten, Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr zu bringen, deren Gehalt an Phosphorverbindungen die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 festgesetzten Höchstmengen überschreitet.

(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen, soweit geeignete Ersatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen, Höchstmengen für Phosphorverbindungen in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie das für die Bestimmung des Gehalts an Phosphorverbindungen erforderliche Verfahren festzusetzen.





 

Frühere Fassungen von § 4 WRMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 163 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 WRMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WRMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WRMG Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffe
... § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen über die Regelungen der §§ 3 und 4 hinaus 1. das Inverkehrbringen von bestimmten Inhaltsstoffen in Wasch- und ...
§ 6 WRMG Anhörung beteiligter Kreise
... den Fällen des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 sowie des § 9 Abs. 2 ist ein jeweils ...
§ 11 WRMG Ordnungswidrigkeiten
... einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 nicht entsprechen, 2. entgegen § 4 Abs. 1 Wasch- oder Reinigungsmittel in den Verkehr bringt, deren Gehalt an Phosphorverbindungen ... den Verkehr bringt, deren Gehalt an Phosphorverbindungen die in einer Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 festgesetzten Höchstmengen überschreitet, 3. entgegen § 7 Abs. 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 163 9. ZustAnpV Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
...  In § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 7 Abs. 3 und § 9 Abs. 2 Satz 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in der ...