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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben
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§ 6 - Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
neugefasst durch B. v. 05.03.1987 BGBl. I S. 875; aufgehoben durch § 17 G. v. 29.04.2007 BGBl. I S. 600
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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§ 6 Anhörung beteiligter Kreise
In den Fällen des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 sowie des § 9 Abs. 2 ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wasserversorgung und des Gewässerschutzes, der für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Wissenschaft, der Verbraucher sowie der beteiligten Wirtschaft zu hören.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/258/a3098.htm