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§ 5 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV k.a.Abk.)
V. v. 02.06.1999 BGBl. I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
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§ 5 Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
- 9.
- Durchführen von Messungen,
- 10.
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,
- 11.
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 12.
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- 13.
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 14.
- Herstellen von Putzen,
- 15.
- Herstellen von Estrichen,
- 16.
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
- 17.
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
- 18.
- Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
- 19.
- Herstellen von Verkehrswegen,
- 20.
- Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen,
- 21.
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauWiAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 BauWiAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte ...
Anlage 1 BauWiAusbV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter/zur Hochbaufacharbeiterin
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbe- sondere Abschluss, Dauer und ... und Organisa- tion des Ausbildungs- betriebes (§ 5 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbe- kämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbetas- tungen im beruflichen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan (§ 5 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, ... 6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Arbeitsplatz auf der Baustelle: a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und ... Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Ein- und Anbauteile durch ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen ... ermitteln 9 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen ... von Holz und Herstellen von Holzverbindungen (§ 5 Nr. 10) a) Holz nach dem Verwendungszweck unter- scheiden b) Holz für ... von Bauteilen aus Beton und Stahl- beton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, ... 12 Herstellen von Bau- körpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhält- nissen herstellen ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 5 Nr. 13) a) Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten ... einbauen 18 14 Herstellen von Putzen (§ 5 Nr. 14) a) Untergrund beurteilen b) Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, ... gerades Stuckprofil ziehen 15 Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausglei- chen b) Trenn- ... 16 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 5 Nr. 16) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausglei- chen b) Fliesen ... 17 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau (§ 5 Nr. 17) a) Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit ... von Bau- gruben und Gräben, Verbauen und Wasser- haltung (§ 5 Nr. 18) a) Oberboden abtragen, transportieren und lagern b) Baugruben und ... und Anschließen von Ver- und Entsor- gungsleitungen (§ 5 Nr. 20) a) Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen ... Lagern und Aus- wählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gege- benheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meß- instrumenten ... 6 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen ... von Baukörpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brand- schutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... 10 9 Herstellen von Putzen (§ 5 Nr. 14) a) Putzgrund vorbereiten b) Putzarmierungen einlegen, Putzträger ... her- stellen 10 Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15) a) Estrichmörtel herstellen b) Gefälle- und Ausgleichestrich ... einbauen 11 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau (§ 5 Nr. 17) a) Unterkonstruktionen für Einfachständerwände her- stellen ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrich- tungen ... Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile aus- wählen b) ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten einmessen ... von Bauteilen aus Beton und Stahl- beton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stüt- ... von Bau- körpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... Maßnahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen ... Lagern und Aus- wählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Ge- gebenheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meß- instrumenten ... 6 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen ... von Baukörpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brand- schutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen ...
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