Tools:
Update via:
§ 28 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV k.a.Abk.)
V. v. 02.06.1999 BGBl. I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
|
§ 28 Ausbildungsberufsbild
§ 28 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 8.
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 9.
- Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
- 10.
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
Zitierungen von § 28 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauWiAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 BauWiAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 28 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 5 enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage 5 BauWiAusbV (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer/zur Beton- und Stahlbetonbauerin
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 28 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 28 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 28 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 28 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 28 Nr. 5) a) Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen b) ... 6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 28 Nr. 6) Einrichten: a) Verkehrswege beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung ... Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 28 Nr. 7) Schalungen: a) Rahmen-, Großflächen- und Sonderschalungen ... stoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 28 Nr. 8) Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Schächte und ... und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen (§ 28 Nr. 9) a) Betonoberfläche durch Inaugenscheinnahme auf Schäden ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 28 Nr. 10) a) qualitätssichernde Maßnahmen im Rahmen des Ar- beitsauftrages ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2589/a36937.htm