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§ 38 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV k.a.Abk.)
V. v. 02.06.1999 BGBl. I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
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§ 38 Ausbildungsberufsbild
§ 38 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
- Herstellen von Holzkonstruktionen,
- 8.
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 9.
- Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen,
- 10.
- Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen,
- 11.
- Bedienen und Warten von Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen,
- 12.
- Erhalten und Instandsetzen von Holzkonstruktionen,
- 13.
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
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Zitierungen von § 38 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauWiAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 BauWiAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 38 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 7 enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage 7 BauWiAusbV (zu § 39) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zimmerer/zur Zimmerin
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 38 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 38 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 38 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 38 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 38 Nr. 5) a) Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen b) ... 6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 38 Nr. 6) Einrichten: a) Verkehrswege beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung ... übergeben 7 Herstellen von Holzkonstruktionen (§ 38 Nr. 7) a) Dachflächen über zusammengesetzten Grundrissen ausmitteln ... stoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 38 Nr. 8) a) Dämmsysteme prüfen und auf ihre Wirkung, insbe- sondere unter ... von Unter- konstruktionen und Bekleidungen (§ 38 Nr. 9) a) Außenwandbekleidungen, insbesondere unter Be- rücksichtigung ... Einbauen und Befestigen von Bauteilen (§ 38 Nr. 10) a) vorgefertigte Bauteile, insbesondere Fenster und Türen, einbauen ... und Warten von Holzbearbeitungs- maschinen und Werk- zeugen (§ 38 Nr. 11) a) stationäre Holzbearbeitungsmaschinen einrichten b) ... und Instand- setzen von Holz- konstruktionen (§ 38 Nr. 12) a) Schäden durch Sichtprüfung feststellen und doku- mentieren ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 38 Nr. 13) a) qualitätssichernde Maßnahmen im Rahmen des Ar- beitsauftrages ...
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