interne Verweise§ 39 FGO ... unzuständig erklärt haben, 5. wenn eine örtliche Zuständigkeit nach § 38 nicht gegeben ist. (2) Jeder am Rechtsstreit Beteiligte und jedes mit dem ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 32i AO Gerichtlicher Rechtsschutz (vom 21.12.2022) ... die beklagte Finanzbehörde ihren Sitz oder der beklagte Auftragsverarbeiter seinen Sitz hat; § 38 Absatz 3 der Finanzgerichtsordnung gilt entsprechend. (6) Beteiligte eines Verfahrens nach Absatz 1 Satz 1 sind ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 829
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 25 JStG 2022 Änderung der Abgabenordnung ... 3. In § 32i Absatz 5 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; § 38 Absatz 3 der Finanzgerichtsordnung gilt entsprechend." ersetzt. 4. In § 89a Absatz 7 Satz 9 wird die Angabe ...
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