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Zitierungen von § 52b FGO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52b FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52a FGO (vom 17.07.2024)
... Dokument, in welches das handschriftlich unterzeichnete Schriftstück gemäß § 52b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ...
§ 162 FGO (vom 17.07.2024)
... eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 52a bis 52d in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. Dokumente und ... eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 52a bis 52d in Papierform übermittelt werden. Die für die Handhabung von ... (2) Die Bundesregierung und die Landesregierungen können abweichend von § 52b jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Akten, die elektronisch ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung (BGAktFV)Artikel 1 V. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 745
Sonstige
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes nach § 298a der Zivilprozessordnung, § 14 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 46e des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65b des Sozialgerichtsgesetzes, § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52b der FinanzgerichtsordnungV. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 745
Zitat in folgenden Normen
Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung (BGAktFV)
Artikel 1 V. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 745
§ 1 BGAktFV Anwendungsbereich
... § 65b des Sozialgerichtsgesetzes, § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 52b der Finanzgerichtsordnung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 6 FördElRV Änderung der Finanzgerichtsordnung
... übereinstimmt." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 7. 2. § 52b Absatz 2 bis 5 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 6 ersetzt: „(2) Werden die Akten in ... sofern sie nicht rückgabepflichtig sind." 3. Nach § 52b wird folgender § 52c eingefügt: „§ 52c Formulare; ...
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 22 EAkteJEG Änderung der Finanzgerichtsordnung
... Dokument, in welches das handschriftlich unterzeichnete Schriftstück gemäß § 52b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ist." 4. § 52b wird wie folgt geändert: ... gemäß § 52b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ist." 4. § 52b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 5 wird ...
Artikel 23 EAkteJEG Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung zum 1. Januar 2026
... § 52b der Finanzgerichtsordnung , die zuletzt durch Artikel 22 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt ...
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 31 JusWeDigG Änderung der Finanzgerichtsordnung
... den Vertreter oder den Beistand nach Satz 1 übermittelt werden." 2. § 52b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b ... eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 52a bis 52d in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. Dokumente und ... eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 52a bis 52d in Papierform übermittelt werden. Die für die Handhabung von Verschlusssachen ... (2) Die Bundesregierung und die Landesregierungen können abweichend von § 52b jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Akten, die elektronisch ...
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