interne Verweise§ 110 FGO ... Nr. 1 die nicht klageberechtigten Gesellschafter oder Gemeinschafter und 3. im Fall des § 60a die Personen, die einen Antrag auf Beiladung nicht oder nicht fristgemäß gestellt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen ... das Wort „elektronischen" gestrichen. (35) In § 60a Satz 3 und 6 der Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2001 ...
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