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Zitierungen von § 79a FGO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79a FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 FGO (vom 01.07.2021)
... einen Antrag nach Satz 3 entscheidet der Vorsitzende; die Entscheidung ist unanfechtbar. § 79a Absatz 4 gilt entsprechend. (3) Werden die Prozessakten in Papierform geführt, ...
§ 94a FGO
... entscheidet über die Klage durch Urteil; § 76 über den Untersuchungsgrundsatz und § 79a Abs. 2 , § 90a über den Gerichtsbescheid bleiben ...
§ 121 FGO
... soweit sich aus den Vorschriften über die Revision nichts anderes ergibt. § 79a über die Entscheidung durch den vorbereitenden Richter und § 94a über das Verfahren ...
§ 142 FGO (vom 01.01.2014)
... Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt. (6) § 79a Absatz 4 gilt entsprechend. (7) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024)
... zu Nummer 3104 gelten entsprechend. (2) Die Gebühr entsteht auch, wenn nach § 79a Abs. 2 , § 90a oder § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 20 2. JustizModG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... wird wie folgt gefasst: „(2) Die Gebühr entsteht auch, wenn nach § 79a Abs. 2, §§ 90a, 94a FGO oder § 130a VwGO ohne mündliche Verhandlung ...

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... Nummer 3104 gelten entsprechend. (2) Die Gebühr entsteht auch, wenn nach § 79a Abs. 2, § 90a oder § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid ...

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 13 PKHuBerHÄndG Änderung der Finanzgerichtsordnung (vom 01.01.2014)
... Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tritt. (6) § 79a Absatz 4 gilt entsprechend. (7) Gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten nach den ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 22 EAkteJEG Änderung der Finanzgerichtsordnung
... Über einen Antrag nach Satz 3 entscheidet der Vorsitzende; die Entscheidung ist unanfechtbar. § 79a Absatz 4 gilt entsprechend. (3) Werden die Prozessakten in Papierform geführt, wird ...
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