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Zitierungen von § 137 FGO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 138 FGO
... beantragte Verwaltungsakt erlassen wird, sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen. § 137 gilt sinngemäß. (3) Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 236 AO Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (vom 06.12.2024)
... Betrag wird nicht verzinst, soweit dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung auferlegt worden sind. (4) Zinsen nach § 233a, die für denselben Zeitraum ...
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