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Zitierungen von § 139 FGO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 139 FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Marktorganisationsgesetz (MOG)
neugefasst durch B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
§ 34 MOG Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
... § 122 Abs. 2 Satz 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung gilt entsprechend. § 139 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung findet auf Verfahren nach den Sätzen 1 und 2 keine ...