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Zitierungen von § 19 Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 KultgSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KultgSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG)
G. v. 18.05.2007 BGBl. I S. 757, 2547 i.V.m. B. v. 28.03.2008 BGBl. II 2008 S. 235
Artikel 2 KGÜAG Änderung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
... entscheidet die oberste Landesbehörde nach diesem Gesetz." 2. § 19 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Kirchen und die als ...
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