Tools:
Update via:
§ 1 - Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf (AufgÜbertrV OFD DD k.a.Abk.)
§ 1
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2598/a37254.htm