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§ 3 - Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)
Artikel 1 G. v. 22.09.2005 BGBl. I S. 2826; zuletzt geändert durch Artikel 131 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 30.09.2005; FNA: 2129-44 Umweltschutz
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Geltung ab 30.09.2005; FNA: 2129-44 Umweltschutz
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§ 3 Zustimmung
(1) 1Im Rahmen der Gemeinsamen Projektumsetzung außerhalb des Bundesgebiets hat die zuständige Behörde die Zustimmung zu erteilen, wenn
- 1.
- die den Anforderungen des Absatzes 4 entsprechende Projektdokumentation und der sach- und fachgerecht erstellte Validierungsbericht ergeben, dass die Projekttätigkeit eine zusätzliche Emissionsminderung erwarten lässt und
- 2.
- die Projekttätigkeit keine schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen verursacht.
(2) Die Zustimmung ist zu versagen, wenn
- 1.
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Projektträger nicht die notwendige Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Projekttätigkeit, insbesondere die Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz bietet oder
- 2.
- eine Projekttätigkeit zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Minderung von Emissionen aus einer Anlage führt, die der Emissionshandelsrichtlinie unterliegt, und der Gastgeberstaat keine § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechende Regelung oder vergleichbare Maßnahme zum Ausgleich der Doppelzählung einer Emissionsminderung vorsieht.
(3) 1Die Zustimmung wird entsprechend der vom Projektträger beantragten Laufzeit befristet. 2Die einmalige Laufzeit darf den Zeitraum von zehn Jahren nicht überschreiten. 3Beträgt die Erstlaufzeit höchstens sieben Jahre, kann für dieselbe Projekttätigkeit auf Antrag zweimal erneut eine Zustimmung mit einer jeweiligen Befristung auf höchstens sieben Jahre erteilt werden. 4Soweit die Laufzeit über den 31. Dezember 2012 hinausgeht, wird die Zustimmung unter der Bedingung erteilt, dass die Gemeinsame Projektumsetzung nach Ablauf der Verpflichtungsperiode aus Artikel 3 Abs. 1 des Protokolls auf der Grundlage eines von der Konferenz der Vertragsparteien des Protokolls gefassten Beschlusses fortgeführt wird.
(4) 1Die Zustimmung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Projektträgers bei der zuständigen Behörde. 2Dem Antrag hat der Projektträger folgende Dokumente beizufügen:
- 1.
- die Projektdokumentation,
- 2.
- den Validierungsbericht und
- 3.
- ein Befürwortungsschreiben des Gastgeberstaates, falls ein solches ausgestellt worden ist.
(5) Die zuständige Behörde soll innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen abschließend über den Antrag entscheiden.
(6) 1Die zuständige Behörde soll auf Antrag des Projektträgers mit einem Befürwortungsschreiben die Entwicklung einer Projekttätigkeit unterstützen, wenn die Zustimmung zu der Projekttätigkeit wahrscheinlich ist. 2Dieses Befürwortungsschreiben erlangt keine rechtliche Verbindlichkeit; es beinhaltet insbesondere keine Zusicherung einer Zustimmung nach Absatz 1.
Text in der Fassung des Artikels 131 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 3 ProMechG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 131 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 05.04.2017 | Artikel 67 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626 |
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 108 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 11.08.2007 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vom 07.08.2007 BGBl. I S. 1788 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 75 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 ProMechG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ProMechG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProMechG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ProMechG Zustimmung und Registrierung (vom 27.06.2020)
... keine schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen verursacht. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Führt eine Projekttätigkeit zu einer unmittelbaren oder ... 1. die Projektdokumentation und 2. den Validierungsbericht. § 3 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare ... den Nachweis der zu erwartenden zusätzlichen Emissionsminderung festgelegt werden. § 3 Abs. 4 Satz 6 und 7 gilt entsprechend. (5) Der Antragsteller hat die Projektdokumentation und die ... nach Absatz 1 erteilt wurde und ihr die Billigung des Investorstaates vorliegt. (9) § 3 Abs. 5 und 6 gilt ...
§ 6 ProMechG Bestätigung des Verifizierungsberichts (vom 05.04.2017)
... im Überwachungsbericht richtige und vollständige Angaben zu machen. § 3 Abs. 4 Satz 6 und 7 gilt entsprechend. (3) Die zuständige Behörde unterrichtet ...
§ 8 ProMechG Zustimmung (vom 27.06.2020)
... vorhandenen nationalen Nachhaltigkeitsstrategien, nicht zuwiderläuft. § 3 Abs.1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Zustimmung ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen die ... ökologische und gesellschaftliche Belange aufnehmen, zu berücksichtigen. (5) § 3 Abs. 4 Satz 6 und 7, Abs. 5 und 6 gilt entsprechend. (6) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des ...
§ 13 ProMechG Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen (vom 27.06.2020)
... bedarf, regeln, welche Anforderungen an das Vorliegen der einzelnen Zustimmungsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 , des § 5 Abs. 1 und des § 8 Abs. 1 und Versagungsgründe des § 3 Abs. 2, des ... des § 3 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und des § 8 Abs. 1 und Versagungsgründe des § 3 Abs. 2 , des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 2 zu stellen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 131 11. ZustAnpV Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... In § 3 Absatz 4 Satz 4 , § 5 Absatz 4 Satz 4, § 7 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 8 Absatz 4 Satz 2, § 12 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung
V. v. 28.08.2008 BGBl. I S. 1830
Artikel 1 1. ProMechGebVÄndV
... eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der ... 2 200 bis 600 Euro 2 Erteilung einer Zustimmung nach § 3 , § 5 oder § 8 ProMechG 2.1 ohne ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 67 SchriftVG Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 3 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... des Protokolls,". b) Die bisherige Nummer 23 wird Nummer 24. 2. § 3 Abs. 7 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... folgt geändert: a) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: (9) § 3 Abs. 5 und 6 gilt entsprechend." b) Absatz 10 wird aufgehoben. 4. In ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 75 9. ZustAnpV Projekt-Mechanismen-Gesetz
... In § 3 Abs. 4 Satz 4, § 5 Abs. 4 Satz 4, § 7 Abs. 2 und 3 Satz 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 und ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 108 10. ZustAnpV Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 4 Satz 4, § 5 Absatz 4 Satz 4, § 7 Absatz 2 und 3 Satz 2 sowie § 8 Absatz 4 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV)
V. v. 16.11.2005 BGBl. I S. 3166; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 30 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anhang ProMechGebV (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der ... 2 200 bis 600 Euro 2 Erteilung einer Zustimmung nach § 3 , § 5 oder § 8 ProMechG 2.1 ohne vorangegangene ...
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