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§ 5 - Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)
Artikel 1 G. v. 22.09.2005 BGBl. I S. 2826; zuletzt geändert durch Artikel 131 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 30.09.2005; FNA: 2129-44 Umweltschutz
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Geltung ab 30.09.2005; FNA: 2129-44 Umweltschutz
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§ 5 Zustimmung und Registrierung
(1) 1Im Rahmen einer Gemeinsamen Projektumsetzung im Bundesgebiet hat die zuständige Behörde die Zustimmung zu erteilen, wenn
- 1.
- die den Anforderungen des Absatzes 4 entsprechende Projektdokumentation und der sach- und fachgerecht erstellte Validierungsbericht ergeben, dass die Projekttätigkeit eine zusätzliche Emissionsminderung erwarten lässt und
- 2.
- die Projekttätigkeit keine schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen verursacht.
(2) Die Zustimmung ist zu versagen, wenn
- 1.
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Projektträger nicht die notwendige Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Projekttätigkeit, insbesondere die Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz bietet oder
- 2.
- keine Bereitschaft des Investorstaates besteht, unter vergleichbaren Bedingungen Projekttätigkeiten auf seinem Staatsgebiet zuzulassen.
(3) 1Die Zustimmung wird entsprechend der vom Projektträger beantragten Laufzeit befristet. 2Die Laufzeit darf nicht über den 31. Dezember 2012 hinausgehen.
(4) 1Die Zustimmung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Projektträgers bei der zuständigen Behörde. 2Dem Antrag hat der Projektträger folgende Dokumente beizufügen:
- 1.
- die Projektdokumentation und
- 2.
- den Validierungsbericht.
(5) 1Der Antragsteller hat die Projektdokumentation und die Adresse der von ihm mit der Validierung beauftragten Stelle unverzüglich nach Erstellung der zuständigen Behörde zuzuleiten. 2Die zugeleiteten Informationen sind nach § 10 des Umweltinformationsgesetzes zu veröffentlichen.
(6) Die Zustimmung nach Absatz 1 umfasst nicht die sonstigen behördlichen Entscheidungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Projekttätigkeit erforderlich sind.
(7) Die Zustimmung enthält die Festlegung, dass Emissionsreduktionseinheiten nur für ab 1. Januar 2008 erzielte Emissionsminderungen ausgestellt werden können.
(8) 1Die zuständige Behörde führt nach Maßgabe des Artikels 24 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 über ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 386 S. 1) ein nationales Verzeichnis über Projekttätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Projektumsetzung im Bundesgebiet. 2Die zuständige Behörde nimmt die Registrierung der Projekttätigkeit vor, sobald die Zustimmung nach Absatz 1 erteilt wurde und ihr die Billigung des Investorstaates vorliegt.
(9) § 3 Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 131 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 5 ProMechG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 ProMechG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ProMechG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProMechG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ProMechG Zustimmung (vom 27.06.2020)
... Anlage führt, die der Emissionshandelsrichtlinie unterliegt, und der Gastgeberstaat keine § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechende Regelung oder vergleichbare Maßnahme zum Ausgleich der Doppelzählung ...
§ 12 ProMechG Mengenbeobachtung (vom 27.06.2020)
... und für den folgenden Berichtszeitraum absehbaren Registrierungen im Sinne des § 5 Abs. 8 zu berichten. (2) Ist nach dem Bericht der zuständigen Behörde nach ... Einführung einer Mengenbegrenzung beschlossen hat, bedarf die Registrierung gemäß § 5 Abs. 8 einer Vorregistrierung. Die Vorregistrierung einer Projekttätigkeit im Rahmen einer ... die betreffende Projekttätigkeit nicht innerhalb von zwei Jahren ab Vorregistrierung nach § 5 Abs. 8 registriert ...
§ 13 ProMechG Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen (vom 27.06.2020)
... Anforderungen an das Vorliegen der einzelnen Zustimmungsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und des § 8 Abs. 1 und Versagungsgründe des § 3 Abs. 2, des § 5 Abs. 2 und des ... 1, des § 5 Abs. 1 und des § 8 Abs. 1 und Versagungsgründe des § 3 Abs. 2, des § 5 Abs. 2 und des § 8 Abs. 2 zu stellen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 131 11. ZustAnpV Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... In § 3 Absatz 4 Satz 4, § 5 Absatz 4 Satz 4 , § 7 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 8 Absatz 4 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 1 sowie den ...
Erste Verordnung zur Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung
V. v. 28.08.2008 BGBl. I S. 1830
Artikel 1 1. ProMechGebVÄndV
... eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der ... bis 600 Euro 2 Erteilung einer Zustimmung nach § 3, § 5 oder § 8 ProMechG 2.1 ohne vorangegangene ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 67 SchriftVG Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... b) In Satz 6 wird das Wort „schriftlich" gestrichen. 2. In § 5 Absatz 4 Satz 1 , § 6 Absatz 2 Satz 1 und § 8 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort ...
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 3 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... Nummer 23 wird Nummer 24. 2. § 3 Abs. 7 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 9 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 2 EEGReformG Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... § 5 Absatz 1 Satz 5 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), das ...
Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... § 2 Nummer 29 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt. (2) In § 5 Absatz 1 Satz 5 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), das ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Artikel 2 EENeuRegG Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... die Wörter oder bei dem Aufsichtsausschuss" eingefügt. 3. § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 4 werden die Wörter der ... auf Grund einer Finanzierung durch öffentliche Fördermittel im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5" gestrichen. 5. In § 7 Abs. 3 Satz 3 werden die ... auf Grund einer Finanzierung durch öffentliche Fördermittel im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5" gestrichen. 6. § 11 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 75 9. ZustAnpV Projekt-Mechanismen-Gesetz
... In § 3 Abs. 4 Satz 4, § 5 Abs. 4 Satz 4, § 7 Abs. 2 und 3 Satz 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 und § 13 des ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 108 10. ZustAnpV Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 4 Satz 4, § 5 Absatz 4 Satz 4, § 7 Absatz 2 und 3 Satz 2 sowie § 8 Absatz 4 Satz 2 werden jeweils die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV)
V. v. 16.11.2005 BGBl. I S. 3166; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 30 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anhang ProMechGebV (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der ... bis 600 Euro 2 Erteilung einer Zustimmung nach § 3, § 5 oder § 8 ProMechG 2.1 ohne vorangegangene ...
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