Tools:
Update via:
Änderung § 44k SGB II vom 01.01.2023
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 44k SGB II, alle Änderungen durch Artikel 1 BürgerGG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des SGB IIHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 44k SGB II a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung | § 44k SGB II n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 44k Stellenbewirtschaftung | |
(Text alte Fassung) (1) Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 und 2 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung. | (Text neue Fassung) (1) Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung. |
(2) 1 Der von der Trägerversammlung aufzustellende Stellenplan bedarf der Genehmigung der Träger. 2 Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplanes unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-170707.htm