Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 7b Erreichbarkeit". b) Die Angaben zu den §§ 15 und 15a werden wie folgt gefasst: „§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan ... folgt gefasst: „§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan § 15a Schlichtungsverfahren". c) Nach der Angabe zu § 16i werden folgende Angaben ... zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Rechtsfolgenbelehrung." 17. § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a Schlichtungsverfahren (1) Ist ... Rechtsfolgenbelehrung." 17. § 15a wird wie folgt gefasst: „ § 15a Schlichtungsverfahren (1) Ist die Erstellung oder die Fortschreibung eines ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... a) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 15a Sofortangebot". b) Der Angabe „Unterabschnitt 1 Arbeitslosengeld II" ... Hilfebedürftige zu beantragen hat." 13. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Sofortangebot Erwerbsfähigen ... 13. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Sofortangebot Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre ... eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder ...
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". b) Nach ... a) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 16g wird folgende Angabe ... Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen sind hierbei zu beteiligen." 13. § 15a wird aufgehoben. 14. In § 16b Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, die ...
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