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Zitierungen von § 7a SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SGB II Leistungsberechtigte (vom 01.06.2024)
... Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig ...
§ 44c SGB II Trägerversammlung (vom 15.06.2021)
... Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben. (5) Die Trägerversammlung stellt einheitliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum (vom 01.01.2023)
... nach dem Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach ... endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt. (4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden ...

Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV)
V. v. 14.04.2008 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.10.2016 BGBl. I S. 2210
§ 6 UnbilligkeitsV Hilfebedürftigkeit im Alter (vom 01.01.2017)
... anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze (§ 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7b Erreichbarkeit".  ... 7. § 7 Absatz 4a wird aufgehoben. 8. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Erreichbarkeit  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung
V. v. 04.10.2016 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 1. UnbilligkeitsVÄndV Änderung der Unbilligkeitsverordnung
... anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze (§ 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf ... beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt. (4) Leistungen zur Deckung von ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 1 oder § 106 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder". 11. § 7a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Vollendung ...
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Ersten des Monats, der auf den ... endet, beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt." 26. § ...

Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3155
Artikel 1 GrSiAuslG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben. (5) Die Trägerversammlung stellt einheitliche ...