Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Leistungsformen". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Leistungsformen". b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: ... durch das Wort „Leistungsberechtigte" ersetzt. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Leistungsformen (1) Die Leistungen ... ersetzt. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Leistungsformen (1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden ...
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