interne Verweise§ 23 SGB II Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vom 01.01.2023) ... ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 4 anerkannt; 2. Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 4 werden auch bei Menschen mit Behinderungen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, anerkannt, ... der Eingliederungshilfe nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden; 3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 112 des Neunten Buches genannten Maßnahmen; ... G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach der vorstehenden Nummer 2 oder 3 ...
§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende (vom 01.01.2023) ... nach § 19 Absatz 1 Satz 1. (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe ... sind. (3) Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7 , Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige ...
Zitat in folgenden NormenBeratungshilfeformularverordnung (BerHFV)
V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1152; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 115 ZPO Einsatz von Einkommen und Vermögen (vom 01.01.2021) ... zu den Lebensverhältnissen der Partei stehen; 4. Mehrbedarfe nach § 21 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 30 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; 5. weitere Beträge, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 671
Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 BKGGÄndG ... werden bei der Prüfung, ob Hilfebedürftigkeit vermieden wird, Mehrbedarfe nach § 21 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht ...
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 4 RBEGAnpG 2021 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,". 3. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „der ... zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze (1) § 21 Absatz 4 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ist für erwerbsfähige ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... und Sozialgeld § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts § 21 Mehrbedarfe § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung § 22a ... Einkommen und Vermögen deckt zunächst die Bedarfe nach den §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus die Bedarfe nach § 22. Sind nur noch Leistungen für Bildung ... die folgenden zwölf Monate maßgebend sind, im Bundesgesetzblatt bekannt. § 21 Mehrbedarfe (1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht ... des 14. Lebensjahres 242 Euro und im 15. Lebensjahr 275 Euro; 2. Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 4 werden auch bei behinderten Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, anerkannt, wenn ... nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht werden; 3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches ... G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder nach der vorstehenden Nummer 2 oder 3 besteht. Unterabschnitt 3 Abweichende ... nicht als Arbeitslosengeld II. (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe ... die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen. ... 23 Nummer 1 nach § 20 Absatz 5 jeweils kein höherer Betrag ergibt. (5) § 21 ist bis zum 31. Dezember 2011 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Beträge, die nicht volle ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... „Bundesministerium für Arbeit` und Soziales" ersetzt. 20. In § 21 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige ... dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht." 27. In § 29 Abs. 3 Satz 1 ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... durch die Wörter „das folgende Kalenderjahr" ersetzt. 19. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „6" durch die ... „(3) Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und ...
Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
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