interne Verweise§ 7 SGB II Leistungsberechtigte (vom 01.06.2024) ... dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt ...
§ 42a SGB II Darlehen (vom 01.07.2023) ... getroffen werden. (5) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Absatz 3 sind abweichend von Absatz 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbildung fällig. ...
Zitat in folgenden NormenWohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 7 WoGG Ausschluss vom Wohngeld (vom 01.01.2024) ... 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , die als Zuschuss erbracht werden, 3. (aufgehoben) 4. Verletztengeld in ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 14 EGRBEG Inkrafttreten ... 15, 16, 17, 18 Buchstabe c und d, Nummer 19 bis 30a, Nummer 31 (§§ 22a, 22b, 22c, 25 bis 27 , 31 bis 35), Nummer 32 (§§ 36a, 38 bis 44), Nummer 33 bis 44, Nummer 45 bis 55, Artikel ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3 , soweit diese Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet werden, ... Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 30. In § 27 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach ...
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... der Unfallversicherung § 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen § 27 Leistungen für Auszubildende Unterabschnitt 4 Leistungen für Bildung und ... und Heizung geleistet wird, die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 27 Absatz 3 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger ... 1 werden nach dem Wort „haben" die Wörter „über die Leistungen nach § 27 hinaus" eingefügt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. g) Absatz 6 ... diese Aufwendungen hilfebedürftig würden, in der erforderlichen Höhe. § 27 Leistungen für Auszubildende (1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 ... 1 gilt nicht, soweit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 24 Absatz 5 oder § 27 Absatz 4 erbracht werden. (3) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 ... getroffen werden. (5) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Absatz 4 sind abweichend von Absatz 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbildung fällig. Absatz 4 Satz ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 5. In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „, § 27 Absatz 3" gestrichen. 6. In § 6c Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter ... dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch ... Person versichert ist." 23. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... Darlehen erbracht werden." b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Absatz 4" durch die Angabe „§ 27 Absatz 3" ersetzt. 39. § 43 ... In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Absatz 4" durch die Angabe „§ 27 Absatz 3" ersetzt. 39. § 43 wird wie folgt gefasst: „§ ...
Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes ... 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , die als Zuschuss erbracht werden,". 3. § 9 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt ...
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