interne Verweise§ 18c SGB II Bund-Länder-Ausschuss (vom 01.04.2011) ... der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 , Fragen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 sowie Fragen der zu erhebenden Daten ... (3) Bei der Beratung von Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 ist der Ausschuss besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 45 (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: „§ 48 Aufsicht über die zugelassenen ... h) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: „§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger". i) Nach der Angabe ... über die zugelassenen kommunalen Träger". i) Nach der Angabe zu § 48 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 48a Vergleich der ... Prüfungen bei einem zugelassenen kommunalen Träger gegenüber der nach § 48 Absatz 1 zuständigen Landesbehörde an und unterrichtet sie über das Ergebnis der ... der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 , Fragen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a Absatz 2 sowie Fragen der zu erhebenden Daten ... lassen. (3) Bei der Beratung von Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 ist der Ausschuss besetzt mit Vertretern der Bundesregierung und der Aufsichtsbehörden der ... nach Satz 1 zugrunde liegen, zu bestimmen sind." 13. Die §§ 47 und 48 werden wie folgt gefasst: „§ 47 Aufsicht (1) Das ... die Wahrnehmung der Aufgaben bei den gemeinsamen Einrichtungen zu prüfen. § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (1) Die Aufsicht über ... für Arbeitsuchende erlassen." 14. Nach § 48 werden folgende §§ 48a und 48b eingefügt: „§ 48a Vergleich ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
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