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Zitierungen von § 64 SGB II
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB II selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6b SGB II Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger (vom 07.12.2016)
... Ausnahme der sich aus den §§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d ergebenden Aufgaben. Sie haben insoweit die Rechte und Pflichten der Agentur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 5 SoMiBG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... § 64 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... eine selbständige Tätigkeit überträgt" gestrichen. 50. § 64 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach den Wörtern ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 64 Absatz 1" durch die Angabe „§ 60" ersetzt. bb) In Nummer 2 ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „§§ 44b, 48b, 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... durch die Träger der Grundsicherung." 22. § 64 Absatz 2 wird durch folgende Absätze 2 und 3 ersetzt: „(2) ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 54 Eingliederungsbilanz". m) Die Angabe zu § 64 wird wie folgt gefasst: „§ 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit ... m) Die Angabe zu § 64 wird wie folgt gefasst: „§ 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden". n) Die Angaben ... Angabe „Nummer 6" die Angabe „und 7" eingefügt. 50. § 64 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ...
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