Anordnung - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.08.1991 BGBl. I S. 1926
Geltung ab 29.09.1991; FNA: 2030-11-47-25 Beamte

Anordnung



I.


Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst von 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)

dem Präsidenten des Bundessortenamtes

für seinen Geschäftsbereich.

II.


Diese Anordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten



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